Stuttgart – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat Mitte Oktober darüber beraten, wie sie die diamorphingestützte Substitution auf Landesebene umsetzen kann. Als Ergebnis soll die baden-württembergische Arbeits- und Sozialministerin Monika Stolz (CDU) bis zum 30. Juni 2010 ein Konzept mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV), der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Kommunalen Landesverbänden konkretisieren und Vorschläge zu Standorten und Trägerschaft entwickeln.
„Mit dem Gesetz zur diamorphingestützten Substitution ist ein bundesgesetzlicher Rechtsanspruch für Schwerstabhängige geschaffen worden, der nun auf Landesebene mit der gebotenen Sorgfalt umgesetzt werden muss“, sagte Stolz. Dabei sei von zentraler Bedeutung, dass der Missbrauch von Diamorphin sicher ausgeschlossen werde.
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