Berlin: Schweinegrippeimpfung startet trotz Honorarstreit
Donnerstag, 22. Oktober 2009
Berlin – Trotz Honorarstreits startet die Impfaktion gegen die Schweinegrippe nun auch in Berlin. Das melden die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen und Krankenkassenverbände. Die Berliner Krankenkassen und die Senatsgesundheitsverwaltung hätten die dafür notwendige Kostenübernahmevereinbarung unterschrieben.
Die Krankenkassen kritisieren, dass es nicht gelungen sei, die Kassenärztliche Vereinigung (KV) vertraglich einzubinden. „Daher wurden durch die Senatsgesundheitsverwaltung Ärzte und Medizinische Versorgungszentren angeschrieben und um Unterstützung gebeten“, heißt es dazu von den Kassen.
Streitpunkt zwischen den Beteiligten ist die Höhe des Impfhonorars: Statt der üblichen Vergütung von 7,10 Euro für eine Einfachimpfung sollen Berliner Mediziner nur 5,50 Euro für die erste und 4,50 Euro für die zweite Impfung erhalten. „Hier ist es der Kassenärztlichen Vereinigung nicht gelungen, ihre in dieser Sache als gesamtgesellschaftlich zu bezeichnende Verantwortung wahrzunehmen und Partikularinteressen in den Hintergrund zu stellen“, lautet der Vorwurf der Kassen.
Dies sei umso unverständlicher, da es in anderen Bundesländern gelungen sei, eine grundsätzliche Einigung über eine Honorarhöhe von 10 Euro für beide Impfungen auch unter vertraglicher Einbindung der KV zu erzielen.
Die KV Berlin weist die erhobenen Vorwürfe zurück und betont noch einmal den hohen Aufwand der impfenden Ärzte. „Gerade bei der Impfung gegen die Neue Influenza wird es insbesondere bei Risikopatienten einen erheblichen Beratungsaufwand geben, noch dazu, wenn die Patienten und ihre Krankengeschichte dem impfenden Arzt nicht bekannt sind“, erklärt Angelika Prehn, Vorstandsvorsitzende der KV Berlin.
Ein Impfhonorar von 5,50 Euro für eine solche Impfung liege aber unterhalb der Vergütung beispielsweise für die saisonale Grippe-Impfung und könne diesen hohen Beratungsaufwand gar nicht decken. Unter anderem aus diesem Grund habe das Ärzteparlament den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Senat vor zwei Wochen abgelehnt.
Zudem gibt laut KV Berlin eine vom Bundeskabinett im August beschlossene Rechtsverordnung einen Orientierungswert in Höhe von 28 Euro für die gesamten Kosten einer Schweinegrippeimpfung vor. „Die finanziellen Mittel für eine bessere Vergütung der ärztlichen Leistung wären somit vorhanden“, so Prehn.
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