Berlin – Die künftige schwarz-gelbe Koalition will einen staatlichen Zuschuss für künstliche Befruchtung auch bundesweit einführen. Dem Entwurf für den Koalitionsvertrag zufolge, der der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag in Berlin vorlag, streben Union und FDP „eine bundesweite Umsetzung“ des sächsischen Modells an.
Die Koalition werde sich „an der Finanzierung hälftig beteiligen“. Zudem solle eine Flexibilisierung der Altersgrenzen geprüft werden. Strittig war noch, ob wie von der FDP gewünscht, in einem Bundesgesetz klargestellt werden soll, dass dies auch unverheirateten Frauen offen stehen solle.
Sachsen zahlt seit März als bundesweit erstes Land kinderlosen Ehepaaren staatliche Zuschüsse für künstliche Befruchtungen. Während die potenziellen Eltern den Eigenanteil für die erste Behandlung noch selber tragen müssen, werden sie dort bei der zweiten und dritten Behandlung mit einer Pauschale von jeweils bis zu 900 Euro entlastet.
Für die vierte Behandlung wird ein Zuschuss von 1600 bis 1800 Euro gezahlt. Voraussetzung für die finanzielle Förderung in Sachsen ist, dass die potenziellen Eltern verheiratet sind sowie die Frau nicht älter als 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist.
Hintergrund der sächsischen Initiative ist der Rückgang der Behandlungen seit dem Start des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes 2004. Seitdem werden Kinderwunschbehandlungen von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch zur Hälfte erstattet und ab der vierten Behandlung gar nicht mehr.
Gleichzeitig wurden unter anderem die Altersgrenzen strenger gefasst. Die Zahl der Geburten nach reproduktionsmedizinischen Behandlungen sank dadurch bundesweit um rund 50 Prozent. Allein in Sachsen ging die Zahl der künstlichen Befruchtungen nach Angaben des Sozialministeriums bis 2007 um rund 1700 zurück. Nach jüngsten Zahlen vom September stiegen nun die Behandlungszahlen in Sachsen nach der Neuregelung um bis zu 30 Prozent. Demnach wurden zwischen März und September rund 400 Behandlungen gefördert.
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