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Ausland

Schweizer Sterbehilfe-Organisationen müssen mit Verbot rechnen

Mittwoch, 28. Oktober 2009

Genf – Den Schweizer Sterbehilfe-Organisationen, deren Dienste zum Teil auch von Sterbewilligen aus dem Ausland in Anspruch genommen werden, droht ein Verbot. Die Regierung in Bern beschloss am Mittwoch, in den kommenden fünf Monaten über die Möglichkeit zu beraten, Sterbehilfe-Organisationen zu untersagen. Als zweite Option prüft der Bundesrat, die Aktivitäten der Sterbehilfe-Vereine stärker zu reglementieren.

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Einzelpersonen sollen allerdings in jedem Fall das Recht behalten, anderen beim Selbstmord zu helfen. Schließlich geschehe dies nicht "aus einem egoistischen Motiv", hieß es zur Begründung in einer Erklärung der Regierung.

Den Sterbehilfe-Organisationen warf der Bundesrat hingegen vor, dass sie "mehr und mehr den rechtlichen Rahmen überschreiten und sich manchmal den vom Staat eingerichteten Kontrollmechanismen entziehen".

"Es geht darum zu verhindern, dass die organisierte Hilfe beim Selbstmord sich nicht in eine profitorientierte Tätigkeit verwandelt", hob die Regierung hervor. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass nur todkranke Menschen Hilfe beim Selbstmord bekämen und nicht chronisch oder psychisch Kranke.

In der Schweiz bieten vor allem die Organisationen Dignitas und Exit Sterbehilfe an. Dignitas steht oft in der Kritik, weil die Organisation auch Ausländern, die nicht in der Schweiz leben, ihren Todeswunsch erfüllt. Beide Organisationen kritisierten das Projekt der Regierung.

Wer die Sterbehilfe unterdrücke, sorge dafür, dass die Beroffenen "als alleingelassene Selbstmörder auf Eisenbahnstrecken oder auf hohen Brücken" landeten, erklärte Dignitas. Exit kritisierte, mit der Initiative werde das Recht auf Selbstbestimmung aufgehoben. © afp/aerzteblatt.de

blog.aerzteblatt.de

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