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BGH prüft Patentierbarkeit von embryonalen Zellen

Donnerstag, 5. November 2009

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft am Donnerstag kommender Woche, ob Zellen, die aus menschlichen embryonalen Stammzellen gewonnen werden, patentiert werden dürfen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Umweltschutzorganisation Greenpeace und dem Forscher Oliver Brüstle, wie Greenpeace am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Nach Angaben des Greenpeace-Experten Christoph Then hat das Europäische Patentamt die Patentierbarkeit von embryonalen Stammzellen zwar im November 2008 bereits grundsätzlich verneint. Das Verfahren in Karlsruhe sei aber gleichwohl von Bedeutung, da der BGH womöglich grundsätzlich eine größere Beachtung von ethischen Grundsätzen bei der Patentvergabe einfordern könnte, sagte Then vor Journalisten in Karlsruhe.

Brüstle wollte mit dem 1999 erteilten Patent ein Verfahren schützen lassen, mit dem er Vorläufer von Gehirnzellen aus embryonalen Stammzellen gewinnt, um damit Parkinson und andere Nervenleiden behandeln zu können. Das Bundespatentgericht gab jedoch der Klage von Greenpeace dagegen überwiegend statt und hob das Patent in jenen Teilen auf, wo es die Zerstörung menschlicher Embryonen voraussetzt. Dagegen zog Brüstle vor den BGH.  

Greenpeace wende sich im Streit mit Brüstle nicht gegen die Forschung und Entwicklung einer Therapie sondern allein gegen das Patent, weil damit eine unzulässige „Kommerzialisierung des menschlichen Körpers“ drohe, betonte Then.

Die belebte Natur sei „keine Erfindung und der Mensch keine Ware“. Greenpeace erhofft sich von dem Prozess einen Anstoß zur Reform des deutschen Patentrechts, damit die sozialen und ökonomischen Auswirkungen von Patenten bei ihrer Vergabe stärker als bislang beachtet werden.  

Viele Patent-Experten gehen Then zufolge weiter davon aus, dass das Patentrecht ethisch neutral sei. Diese Juristen würden zwar eine Briefbombe nicht patentieren, weil deren Anwendung  „sittenwidrig“ sei. Und einem deutschen Pharmahersteller sei die Patentierung eines Medikaments teilweise untersagt worden, insoweit es zur „Euthanasie“ hätte genutzt werden können.

Die Folgen der Patentierung etwa von Genen werde aber nicht ausreichend bedacht, wie das Beispiel des weltweiten Protests gegen patentiertes Saatgut zeige. Then warnte mit Blick darauf vor ähnlichen negativen Auswirkungen bei Patenten im Bereich von menschlichen Stammzellen.

Investoren und Spekulanten hätten Patente auf Stammzellen bereits als „Megatrend“ entdeckt und in Frankfurt am Main eigens einen Kongress dazu abgehalten. Europaweit stehe inzwischen eine „ganze Welle an Patenten“ auf menschliches Leben an, warnte Then. © afp/aerzteblatt.de

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