Anlass für den Test war die gesetzliche Vorgabe, die alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren seit 2006 verpflichtet, Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln. Zudem muss ab Januar 2010 jede Praxis über ein System verfügen, das den Anforderungen der Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entspricht.
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