Marburger Bund: Patientenschutz ohne eigenes Gesetz
Dienstag, 10. November 2009
Rudolf Henke
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Berlin - Der Marburger Bund (MB) hat sich dagegen ausgesprochen, dass die Patientenrechte in einem eigenen Patientenschutzgesetz gebündelt werden.
Ein umfassender Patientenschutz könne vielmehr am besten durch ein finanziell ausreichend ausgestattetes und mit weit reichender Beteiligung betroffener Versicherter und Patienten organisiertes Gesundheitssystem gewährleistet werden, heißt es in einem Beschluss der 116. Hauptversammlung der Ärztegewerkschaft, die am 6. und 7.November in Berlin tagte.
Die Rechte der Patienten in Deutschland seien bereits 2003 in einer Charta zusammengefasst worden, eine neuerliche Bündelung der Rechte, wie es der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vorsieht, bringe keinen Mehrwert.
„Das Wichtigste, vor dem man die Patienten schützen muss, ist ein Mangel an Ärzten in Klinik und Praxis“, betonte der 1. MB-Vorsitzende Rudolf Henke vor den 204 Delegierten. Die beste Medizin gegen den Ärztemangel wiederum sei die Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen für die Ärzte – „und das ist ja, über die Gestaltung ärztespezifischer Tarifverträge, unsere ureigenste Aufgabe als Ärztegewerkschaft.“
„Leitwährung“ in den Tarifverhandlungen der Ärztegewerkschaft sei weiterhin der TV-Ärzte/VKA, also der Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Krankenhäusern, berichtete MB-Verhandlungsführer Lutz Hammerschlag.
In den vergangenen Monaten sei es gelungen, für die Ärzte an der Berliner Charité sowie die der Berliner DRK-Kliniken vergleichbare Tarifverträge zu erstreiken (DRK-Kliniken) beziehungsweise zu verhandeln (Charité). Die Verhandlungen mit der Vereinigung Berufsgenossenschaftlicher Kliniken sowie mit Deutschen Rentenversicherung Bund stehen demnach hingegen kurz vor dem Scheitern. Hier scheinen Arbeitskämpfe nicht ausgeschlossen zu sein.
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116. Hauptversammlung des Marburger Bundes: Patientenschutz ohne eigenes Gesetz
Im nächsten Jahr stehen dem MB Tarifverhandlungen mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA, hier hat der MB die Entgelttabelle zum 31. Dezember 2009 gekündigt), Helios, den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung, Rhön, Sana und Vivantes ins Haus.
Weit oben auf der Prioritätenliste stehe in diesen Verhandlungen die bessere Planbarkeit des Arbeitspensums: „Es darf einfach nicht sein, dass Sie morgens nicht wissen, wann Sie abends aus dem Krankenhaus kommen“, argumentierte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Verbandes.
Zudem müsse es endlich vorbei sein, mit den „Mogelpackungen“ beim Bereitschaftsdienst, unterstrich Hammerschlag: „Es ist doch so: Da, wo Vollarbeit ist, leisten Sie offiziell oft Bereitschaftsdienst, weil das billiger ist für Ihren Arbeitgeber.“ Nicht weiter hinzunehmen sei in diesem Zusammenhang auch das weit verbreitete „Nullsummenspiel“ beim Bereitschaftsdienst.
Das Problem: Wenn der nächtliche 16-Stunden-Bereitschaftsdienst im Anschluss an einen 8-Stunden-Tagdienst mit 50 Prozent gewertet werde, habe der Arzt über den Freizeitausgleich zwar am nächsten Tag frei, erhalte aber keinen Cent zusätzlich, obwohl er 24 Stunden im Krankenhaus verbracht habe. Zuschläge für Nachtarbeit sollen dieses Modell künftig unattraktiv machen.
Als weitere Ziele nannte der Verhandlungsführer die Abschaffung des Überstundenmonopols (also das Problem, dass in der Regel der Chefarzt festlegt, ob Überstunden geleistet wurden) sowie die bessere Anerkennung von Überstunden, die von Ärztinnen und Ärzten die in Teilzeit angestellt sind, geleistet werden.
Für die angestrebte weitere Verbesserung der ärztlichen Arbeitsbedingungen ist eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser notwendig. Entsprechend fordert der MB die Bundesregierung auf, auch für den Fall, dass die Wirtschaftskrise andauert und die Zahl der Arbeitslosen steigt, eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sicherzustellen.
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