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Verhandlungen über Arbeitszeitrichtlinie werden wieder aufgenommen

Montag, 9. November 2009

Brüssel – Auf EU-Ebene sollen die Verhandlungen über eine Änderung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie in Kürze wieder aufgenommen werden. Die Richtlinie ist für den Krankenhaussektor und den Rettungsdienst von entscheidender Bedeutung.

Die Europäische Kommission will den Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite ab dem 24. November die Möglichkeit geben, Stellung zu nehmen und Vorschläge für eine Neufassung zu unterbreiten.

Eine Revision der Vorschriften war im April dieses Jahres gescheitert, nachdem sich während fünf Jahre dauernder Diskussionen weder die Sozialpartner noch der EU-Gesetzgeber auf eine einheitliche Linie einigen konnten. Der Streit hatte sich im Wesentlichen um die Ausnahmeregelung  für eine Verlängerung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (opt-out) gedreht.

Viele EU-Länder machen von der Regelung Gebrauch und sprachen sich daher für eine Verlängerung aus. Das Europäische Parlament hatte hingegen auf ein Ende des opt-out gedrängt.

Ziel der Überarbeitung der Vorschriften ist es, eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten vor dem Hintergrund der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu erreichen. Der EuGH hatte geurteilt, dass der ärztliche Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit zu werten ist.

EU-Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla bezeichnete die derzeitige Situation als „rechtlich unhaltbar“ im Sinne eines modernen Arbeitsschutzes. John Monks, Vertreter der europäischen Arbeitgebervereinigung äußerte gegenüber der europäischen Wochenzeitschrift European Voice Zweifel, dass es zu einer Einigung zwischen den Sozialpartnern kommen werde. Seiner Ansicht nach ist eine politische Entscheidung erforderlich. © ps/aerzteblatt.de

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