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Ärztevertreter fordern konsequenten Nichtraucherschutz

Dienstag, 10. November 2009

München/Hamburg – Angesichts der anhaltenden Diskussion über das Nichtraucherschutzgesetz plädieren Ärztevertreter in Bayern und Hamburg für einen umfassenden Schutz der Nichtraucher.

So ruft der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) dazu auf, das freistaatliche Volksbegehren für echten Nichtraucherschutz zu unterstützen. Das Volksbegehren, das von mehreren Parteien, Verbänden und Organisationen getragen wird, setzt sich dafür ein, den konsequenten Nichtraucherschutz in der Gastronomie wieder einzuführen und die gesetzlichen Schlupflöcher zu schließen.

Zwischen dem 19. November und dem 2. Dezember 2009 können sich alle Wahlberechtigten in Bayerns Rathäusern in die Unterstützerlisten für das Volksbegehren eintragen. Leisten mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten ihre Unterschrift, ist das Volksbegehren erfolgreich und ein Volksbegehren kann das Thema Nichtraucherschutz erneut aufgreifen.

Gleichzeitig warnt die Landesärztekammer Hamburg davor, „den Schutz der Gesundheit vordergründigen und vor allem völlig unbewiesenen Wirtschaftsinteressen zu opfern“, so Kammerpräsident Frank Ulrich Montgomery.

 Es gebe keine Beweise dafür, dass die Umsätze der Gaststätten einbrechen würden, sobald dort nicht mehr geraucht werden dürfe. Viele andere europäische Länder hätten gute Erfahrungen mit einem absoluten Rauchverbot in öffentlichen Räumen und Gaststätten gemacht. © hil/aerzteblatt.de

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advokatus diaboli
am Mittwoch, 11. November 2009, 07:29

Kein gesundheitspädagogisches Erziehungsmandat der Ärzteschaft!

Die Ärztevertreter einschl. des Vizepräsidenten der BÄK sollten sich daran gewöhnen, dass insbesondere nach der Rspr. des BVerfG ein Mittelweg zwischen den berechtigten Interessen eines Nichtraucherschutzes und der ggf. den Gastronomen, Bürgerinnen und Bürgern zugestandenen „Freiheit“ gefunden wurde.
Das beharrliche Nachsetzen der Ärztefunktionäre ist daher nicht nur entbehrlich, sondern auch angesichts einer ausgewogenen Regelung ungebührlich!

Das Staatsvolk bedarf keiner gesundheitspädagogischen Erziehung durch die verfasste Ärzteschaft, die auf eine Kultur des neuen Maßes hinausläuft. Da ist es denn auch bezeichnend, dass die Ärzteschaft sich gegen ein Patientenrechtegesetz zu stemmen versucht.

Das allgemeinpolitische Engagement der Ärzteschaft in ihrer Eigenschaft als öffentlich-rechtliche Körperschaften nimmt derzeit bedenkliche Ausmaße an und muss nachhaltig kritisiert werden.

Wenn und soweit einige Funktionäre meinen, in der ganz „großen Politik“ mitmischen zu wollen, dann sollten diese bei nächster Gelegenheit es dem Vorsitzenden des Marburger Bundes gleichtun und für ein politisches Mandat resp. Amt kandidieren. Dann hätten sie die Möglichkeit, zu vielfältigen Themen ihre Statements abzugeben, mag auch im Hinblick auf das eine oder andere Sachthema die Kompetenz fraglich sein.

Kurzum: wir benötigen keiner gesundheitspädagogischen Erziehung durch die Funktionäre der verfassten Ärzteschaft, deren Mandat durchaus auf ihre Zwangsmitglieder beschränkt ist!

Lutz Barth

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