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Bundesversicherungamt wirft ARD Falschinformation vor

Mittwoch, 11. November 2009

Berlin – Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat Behauptungen in der ARD-Sendung „Plusminus“ über ungerechtfertigte Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds scharf zurückgewiesen. „Die Behauptung, den Beitragszahlern entstehe durch Softwarefehler ein Milliardenschaden, ist falsch“, sagte der der Präsident des BVA Josef Hecken. Es habe sich lediglich gezeigt, dass die verantwortlichen Redakteure und Experten die Funktion des Gesundheitsfonds nicht verstanden haben.

„Plusminus“ hatte berichtet, dass Abrechnungssysteme Patienten automatisch nicht vorhandene Krankheiten zuordnen, wodurch die Kassen Geld für Behandlungen erhalten, die gar nicht stattfinden. Zudem würde eine automatische Plausibilitätsprüfung fehlen, um Fehler oder Manipulation aufzuspüren, hieß es in der der Wirtschaftssendung.

Hecken betonte, der EDV-Fehler, durch den Patienten bei Augenärzten automatisch ein Code für eine nicht vorhandene HIV-Infizierung zugeordnet wurde, sei längst abgestellt. Die bis dahin erfolgten Fehldiagnosen in den Jahren 2008 und 2009, hätten ohnehin keine Auswirkung gehabt, da die Zuweisung an die Kassen aus dem Gesundheitsfonds zurzeit auf den Diagnosen des Jahres 2007 basieren.

Hecken betonte, dass die in der Sendung beschriebenen Auswirkungen selbst dann nicht einträfen, wenn die Falschcodierungen nicht korrigiert würden. Denn unabhängig von den Diagnosen, „steht zu Beginn des Jahres fest, wie viel Geld die Kassen in dem Jahr erhalten“, erklärte Hecken.

Der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich beziehungsweise die jeweilige Diagnose entscheide nur darüber, wie hoch der Anteil einer Kasse an der Gesamtsumme ist. Daher ist es falsch, dass Versicherte für diese vermeintlichen Fehler aufkommen müssten. © ddp/EB/aerzteblatt.de

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