© Deutsches Ärzteblatt; Deutscher Ärzte-Verlag GmbH
zur ersten Ausland-Nachricht zur vorherigen Ausland-Nachricht zur nächsten Ausland-Nachricht zur letzten Ausland-Nachricht
Mittwoch, 11. November 2009
Grenzüberschreitende Versorgung: Einigung in erster Lesung ungewiss

Brüssel – Der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EP), Peter Liese, hält eine Einigung über den Vorschlag für eine Richtlinie über Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in erster Lesung für unwahrscheinlich. Das EP sei sich mit den Gesundheitsministern in zentralen Fragen noch nicht einig, erklärte der Christdemokrat.

„Das gravierendste Problem ist aus meiner Sicht, dass der Ministerrat keine eindeutige Formulierung zum Umgang mit ethisch problematischen Therapie- und Diagnostik-Methoden gefunden hat“, betonte Liese bei einem Pressegespräch mit dem Vizepräsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Frank-Ulrich Montgomery in Brüssel.

Das EP hatte sich in erster Lesung darauf geeinigt, dass ethische Grundprinzipen, die in einzelnen Mitgliedstaaten gelten, auch bei der grenzüberschreitenden Versorgung Anwendung finden müssen. Dies beträfe beispielsweise die DNA-Diagnostik oder eine künstliche Befruchtung, so Liese.

„Ein deutscher Patient, der sich solchen Verfahren zum Beispiel in Tschechien oder Belgien unterzieht, soll von seiner Krankenkasse eine Erstattung der Kosten nur dann verlangen dürfen, wenn die in Deutschland gültigen ethischen Grundregeln angewandt wurden“, erklärte der Europaabgeordnete.

Montgomery begrüßte die Forderung des EP, ein Gutscheinsystem für die Kostenerstattung kostenintensiver Behandlungen einzuführen. „Dies würde das Abrechnungsverfahren mit ausländischen Leistungserbringern vereinfachen.“

Der BÄK-Vize befürwortete darüber hinaus den Vorschlag, das Kostenerstattungsverfahren im Rahmen der grenzüberschreitenden Versorgung auf sozialversicherungsrechtlich zugelassene Vertragsärzte zu beschränken. Dies entspricht auch einer Forderung der Bundesregierung.

Die EU-Gesundheitsminister wollen sich am 1. Dezember auf eine Position einigen. Ob es dazu kommt, ist allerdings ungewiss, da einige Mitgliedstaaten noch große Vorbehalte zu zahlreichen Details des Kommissionsvorschlags haben.

Die Bedenken der Bundesregierung richten sich vor allem gegen zu weitgehende Berichts- und Informationspflichten sowie gegen die geplante Einführung grenzüberschreitender elektronischer Verschreibungen.

Diskussionsbedarf gibt es darüber hinaus über die vorgeschlagenen Regelungen zur Vorabgenehmigung kostenintensiver Leistungen sowie zur Definition stationärer und hoch spezialisierter Therapie- und Behandlungsverfahren und zu einem möglichen Hausarztvorbehalt. © ps/aerzteblatt.de

Leserkommentare
Benutzername
Passwort

Um Nachrichten kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.



Archiv
Aktuelle Kommentare
Merkliste
In Ihrer Merkliste können Sie News und Artikel speichern und später wieder aufrufen. Registrieren Sie sich, können Sie Ihre Merkliste dauerhaft speichern.
RSS-Feed

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

RSS