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Land Berlin weist Kritik an Datenerhebung bei Bewerbern zurück

Donnerstag, 12. November 2009

Berlin – Der Berliner Gesundheitssenat hat Kritik an angeblich fragwürdigen Datenerhebungen bei Stellenbewerbern zurückgewiesen. Alle Angaben auf einem entsprechenden Fragebogen unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, sagte eine Sprecherin am Donnerstag. Die „Frankfurter Rundschau“ hatte berichtet, das Land Berlin verlange intime Gesundheitsdaten von Bewerbern und stoße damit auf Kritik bei Datenschützern und Gewerkschaften.

Das Land Berlin frage in einem aktuellen Formular bei Stellenbewerbern psychische Krankheiten, Vorerkrankungen sowie die Namen von bislang behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten ab, meldete die „FR“ in ihrer Donnerstagsausgabe. Zudem komme teils noch ein alter Fragebogen zur Anwendung, der noch weitergehende Daten abfrage.

Darin müssten Bewerber etwa Angaben zum Alkohol- und Drogenkonsum und sogar zu Verhütungsmitteln machen. Neben behandelnden Ärzten mit Zeitangaben müssten darin auch Entbindungen aufgeführt werden. Der Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, nannte die Fragen in der Zeitung „absolut illegal“. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verurteilte den Fragebogen.

Die Sprecherin des Gesundheitssenats sagte zu dem Bericht: „Die dargestellten Zusammenhänge sind falsch“. Der alte Fragebogen sei ersetzt worden und kursiere auch nicht mehr. Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den im Sommer eingeführten neuen Fragebogen zur Selbstauskunft weise der Gesundheitssenat „vehement zurück“.

Die Angaben stünden vielmehr nur dem Arzt zur Verfügung und gingen "selbstverständlich nicht an den Arbeitgeber". „Der Bogen verbleibt in der zentralen medizinischen Gutachterstelle und wird nicht Bestandteil der Personalakte“, sagte die Sprecherin. © afp/aerzteblatt.de

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