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| Sabine Leutheusser-Schnarrenberger /dpa |
Nach Ansicht der FDP-Politikerin gibt es derzeit einen Trend unter Arbeitgebern, möglichst viel von Mitarbeitern und Bewerbern wissen zu wollen. Sie äußerte den Verdacht, dass diese Daten auch dazu dienen könnten, bestimmte Arbeitnehmer in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wieder loszuwerden. Die Arbeitgeber machten sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Mitarbeiter, um dann „vielleicht in Zeiten wirtschaftlicher Krise (...) zu sagen, wem können wir denn am ehesten eine Kündigung aussprechen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger.
aerzteblatt.de |
Der DGB erwartet Falk zufolge, an dem Entwurf eines neuen Gesetzes beteiligt zu werden. Darin müsse vor allem das gezielte Überwachen am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld wie etwa die Kontrolle von Telefongesprächen oder der Datenabgleich von Kontennummern verboten werden. Ausnahmen sollten nur bei einem schwerwiegenden konkreten Verdacht und mit Zustimmung des Betriebsrats möglich sein.
Der Bund Deutscher Arbeitgeber (BDA) warnte vor Überregulierungen. Es gebe in Deutschland bereits „ein sehr hohes Datenschutzniveau“, sagte ein BDA-Sprecher. Zudem müsse auch mit einem neuen Gesetz die Vorbeugung und Verfolgung von Straftaten in Betrieben möglich bleiben.
Dem Koalitionsvertrag von Union und FDP zufolge ist Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und nicht Leutheusser-Schnarrenberger zuständig für den Datenschutz und ein darin eingebettetes Gesetz zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Die Ministerin reklamiere deshalb auch nicht die Federführung, sagte einer ihrer Sprecher.
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