![]() |
| dpa |
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 250 verpflichtet Arbeitgeber im Gesundheitswesen, ihre Mitarbeiter durch „Sichere Instrumente“ vor Nadelstichverletzungen zu schützen. Verletzungssichere Instrumente müssen bei allen Tätigkeiten verwendet werden, bei denen „Körperflüssigkeiten in infektionsrelevanter Menge“ übertragen werden können.
„Wir bekommen von unseren Verbandsmitgliedern viel positive Rückmeldung zu den neuen sicheren Instrumenten, erläutert Johanna Knüppel vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Insgesamt werden die Instrumente von den Anwendern sehr gut angenommen“, so Johanna Knüppel weiter. Viele Kliniken hätten aber noch nicht auf „Sichere Instrumente“ umgestellt.
Hartmut Hagemann vom Berufsverband der Deutschen Anästhesisten (BDA) forderte eine bessere Erhebung der auf Nadelstiche zurückzuführenden Berufskrankheiten. „Wenn wir das tatsächliche Ausmaß des Problems in deutlichen Zahlen aufzeigen können, würden viele Klinikbetreiber umdenken und mehr in die Sicherheit ihrer Mitarbeiter investieren“, so Hagemann.
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.