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Politik

Schaar fordert Ende der Unsicherheit bei Arbeitnehmerdatenschutz

Dienstag, 17. November 2009

Berlin – Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezeichnet die Vorhaben der schwarz-gelben Koalition für ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz als „sehr großen Fortschritt“ gegenüber früheren Regierungen. „Ich erwarte jetzt wesentliche gesetzliche Klarstellungen, die bisherige Unsicherheiten beseitigen“, sagte Schaar dem „Tagesspiegel“ vom Dienstag
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Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hatte sich zuvor im Deutschlandradio Kultur für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutz ausgesprochen. Nötig sei eine sichere Rechtsgrundlage, „damit dann Arbeitgeber genau wissen, was sie dürfen und was sie nicht dürfen“, sagte die Ministerin.

Schaar sprach sich dafür aus, dass beispielsweise durch Bluttests gewonnene medizinische Daten nur erhoben und gespeichert werden dürften, wenn dies für die Anforderungen an einem konkreten Arbeitsplatz notwendig ist.

„Jemand, der Arzt oder Pilot werden will, muss mehr Auskünfte über sich selbst zulassen als jemand, der im Sekretariat arbeiten will“, sagte Schaar. Es dürfe keine „Standardtests“ geben. Auch diskriminierende Fragen nach sexueller Orientierung oder Gewerkschaftszugehörigkeit müssten unterbleiben.

Schaar bemängelte, die kürzlich in Kraft getretene Regelung im Bundesdatenschutzgesetz zugunsten Beschäftigter lasse viele Fragen offen. Obwohl die Festlegungen im aktuellen Koalitionsvertrag „so konkret wie noch nie“ seien, blieben im Detail viele Spielräume für Kompromisse; diese dürften nicht einseitig zulasten der Arbeitnehmer gehen, mahnte der Datenschützer. © ddp/aerzteblatt.de

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