Paris – Die französische Nationalversammlung berät am Donnerstag über einen Gesetzentwurf zur Straffreiheit für Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen. Der von 120 sozialistischen Abgeordneten eingebrachte Text sieht unter anderem vor, dass unheilbar kranke Erwachsene unter bestimmten Bedingungen um „aktive Hilfe beim Sterben“ ersuchen können, wie französische Medien berichteten.
Nach Einschätzung von Beobachtern wird eine Mehrheit der Abgeordneten der Regierungspartei UMP den Gesetzentwurf ablehnen. Der Fraktionszwang sei für die Abstimmung jedoch aufgehoben.
Laut den Berichten soll die aktive Sterbehilfe dann möglich sein, wenn der Kranke von einer schweren und unheilbaren Krankheit betroffen ist, die unerträgliches und nicht zu linderndes körperliches oder seelisches Leiden verursacht.
Im Sozialausschuss der Nationalversammlung wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Während die Sterbehilfevereinigung „Recht auf würdiges Sterben“ (ADMD) den Gesetzesvorschlag unterstützt, sprachen sich Sterbebegleiter dagegen aus.
aerzteblatt.de |
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