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Französische Nationalversammlung berät Gesetz zu Sterbehilfe

Mittwoch, 18. November 2009

Paris – Die französische Nationalversammlung berät am Donnerstag über einen Gesetzentwurf zur Straffreiheit für Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen. Der von 120 sozialistischen Abgeordneten eingebrachte Text sieht unter anderem vor, dass unheilbar kranke Erwachsene unter bestimmten Bedingungen um „aktive Hilfe beim Sterben“ ersuchen können, wie französische Medien berichteten.

Nach Einschätzung von Beobachtern wird eine Mehrheit der Abgeordneten der Regierungspartei UMP den Gesetzentwurf ablehnen. Der Fraktionszwang sei für die Abstimmung jedoch aufgehoben.

Laut den Berichten soll die aktive Sterbehilfe dann möglich sein, wenn der Kranke von einer schweren und unheilbaren Krankheit betroffen ist, die unerträgliches und nicht zu linderndes körperliches oder seelisches Leiden verursacht.

Im Sozialausschuss der Nationalversammlung wurde der Gesetzentwurf abgelehnt. Während die Sterbehilfevereinigung „Recht auf würdiges Sterben“ (ADMD) den Gesetzesvorschlag unterstützt, sprachen sich Sterbebegleiter dagegen aus.

Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. Mehrfach hatten spektakuläre Fälle in den letzten Jahren eine heftige öffentliche Debatte über die aktive Sterbehilfe ausgelöst.

Eine unter anderem wegen des Falls einer krebskranken Frau eingesetzte Parlamentarier-Kommission empfahl Ende 2008, am Verbot von Sterbehilfe festzuhalten, die sterbebegleitende Medizin aber auszubauen. © kna/aerzteblatt.de

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advokatus diaboli
am Donnerstag, 19. November 2009, 06:06

„Sterbebegleitende Medizin um jeden Preis“?!

– so könnte die Überschriftenzeile für einen Kommentar lauten, in dem Schwersterkrankten ein Akt der Humanität versagt bleibt. Auch in Frankreich ist es um das Selbstbestimmungsrecht der Schwersterkrankten nicht gut bestellt, wenn sie ihrem Leiden entfliehen wollen, dass sie für sich als unerträglich empfinden. Heute berät die Nationalversammlung über das Gesetz zur Sterbehilfe und es ist wohl nicht damit zu rechnen, dass liberale Regelungen zur Sterbehilfe auf den Weg gebracht werden. So können die Franzosen – wie wir Deutsche im Übrigen auch – nur darauf hoffen, dass unsere europäischen Nachbarländer, in denen die Sterbehilfe legalisiert ist, ihre „Grenzen offen lassen“. Der Sterbe-Tourismus verbleibt dann nur noch als letzte Option, mit dem dann die Fahrkarte ins Jenseits eingelöst werden kann – keine gute Aussichten für ein selbstbestimmtes Sterben schwersterkrankter Patienten, für die sich die Palliativmedizin nur noch als „Opium“ erweist und der Patient zum ewigen Sterben verbannt ist, um so den palliativmedizinischen Fortschritt und Ausbau nicht zu behindern.

Die Ignoranz gegenüber dem letzten Willen von Schwersterkrankten wird auch hierzulande unerträglicher und die zähe Debatte hierüber dokumentiert eigentlich nur, dass eine Enttabuisierung im Kern nicht beabsichtigt ist. Heerscharen von Ethikern befinden sich auf einer Mission, die einem Kreuzzug gleichkommt und bei dem es vordergründig darum geht, vermeintlich höhere sittliche Werte zu bewahren und gegenüber Andersdenkenden konsequent durchzusetzen, die nun aber nicht wenige sind! Rund Dreiviertel der Franzosen sind für aktive Sterbehilfe; auch die hierzulande durchgeführten Umfragen sprechen eine deutliche Sprache, mal ganz davon abgesehen, dass sich auch die Ärzteschaft (mehr als 1/3) jedenfalls in anonymen Befragungen für liberalere Regelungen ausspricht.

Dass dieses nicht geschieht, ist letztlich einem Bollwerk verstaubter Moral- und Ethikvorstellungen geschuldet, mit denen nicht wenige in unserer Gesellschaft glauben, uns beglücken zu müssen und da wohl die Mehrheit für ein selbstbestimmtes Sterben votiert, übt eine Minderheit einen gesinnungsethisch motivierten Zwang auf die breite Mehrheit der Bevölkerung aus, die dann kurzerhand für den Fall ihrer Unbelehrbarkeit für „psychisch krank“ oder zu „Engel des Todes“ erklärt werden.

Wir sterben nicht dem „Herrn“ und noch weniger den Ethikern, die da glauben, uns einen Königweg in die wahre Freiheit bereitet zu haben, auf dem das „Leiden“ uns erst zu wahren Größe reifen lässt – mehr noch, dass erst durch Leiden das hohe Gut der Freiheit gekostet werden kann. Die Palliativmedizin und eine hierauf sich spezialisierende Ethik erscheint mir persönlich gut beraten zu sein, sich von einer Verklärung ihrer eigenen, ohne Frage aber im Übrigen notwendigen, Wissenschaft zu verabschieden, denn der derzeit vielerorts beschrittene Irrweg führt in eine Instrumentalisierung der Schwersterkrankten, die in der Debatte zur „kleinen Münze“ – als letztlich verobjektiviert – geschlagen werden!

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