Deutscher Krankenhaustag: Die Kliniken drängen in die ambulante Versorgung
Donnerstag, 19. November 2009
Rudolf Kösters /dpa
Düsseldorf – Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hofft darauf, dass mit dem Koalitionswechsel in Berlin mehr Verlässlichkeit in die Gesundheitspolitik der Bundesregierung einzieht: „Denn Stetigkeit, Planbarkeit, Berechenbarkeit und Stabilität sind für die Krankenhäuser unabdingbare Rahmenbedingungen“, sagte Rudolf Kösters zum Auftakt des 32. Deutschen Krankenhaustages in Düsseldorf.
Die Krankenhäuser begrüßten es deshalb sehr, dass zum DRG-System nichts grundsätzlich Veränderndes im Koalitionsvertrag stehe. Kösters: „Die zweite Hälfte der letzten Stufe der DRG-Konvergenzphase wird somit 2010 wirksam und wir erreichen landeseinheitliche Preise.“ Allerdings verunsichere der Satz im Koalitionsvertrag, wonach eine bundeseinheitliche Vergütung für Krankenhausleistungen abgelehnt werde.
Daniel Bahr (FDP), neuer Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), stellte daraufhin klar, dass die neue Führung im BMG keinen bundeseinheitlichen Basisfallwert anstrebe. Vielmehr solle die mit dem Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz zu Beginn dieses Jahres eingeführte Korridorlösung beibehalten werden. „Das finde ich sehr befriedigend“, zeigte sich Kösters erleichtert.
Zwei Passagen im Koalitionsvertrag bewertete der DKG-Präsident als Klientelpolitik zulasten der Krankenhäuser und zugunsten der niedergelassenen Fachärzte, die es zu korrigieren gelte: erstens, dass die Mehrheit der Geschäftsanteile von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) künftig in ärztlicher Hand sein sollen, und zweitens, dass die neue Regierung das Verfahren, das die Zulassung von Krankenhäusern zur ambulanten Versorgung bei hoch spezialisierten Leistungen nach § 116b SGB kritisch überprüfen und gegebenenfalls präzisieren will. „Warum hat diese Bundesregierung Angst vor der ambulanten Leistungserbringung der Krankenhäuser?“ fragte Kösters.
Die Verzahnung stationärer und ambulanter Versorgung durch eine weitere Öffnung der Kliniken habe für die Patienten erhebliche Versorgungsvorteile. Es gehe um eine Versorgung aus einem Guss. Auch viele niedergelassene Ärzte suchten die Nähe und Mitwirkung des Krankenhauses bei der Gründung eines MVZ und sähen darin teilweise die einzige Chance, ihr Lebenswerk – ihre Praxis – halbwegs fair verwerten zu können.
Auch beim § 116b SGB V dürfe nicht der Rückwärtsgang eingelegt werden. Kösters: „Wie die privat versicherten Patienten müssen auch die gesetzlich versicherten Patienten wählen können. Gerade in der Onkologie wechseln stationäre und ambulante Behandlungsepisoden.“
Staatssekretär Bahr verwies hingegen darauf, dass die niedergelassenen Fachärzte anders als die Krankenhäuser keine Investitionsmittel vom Land erhielten und insofern kein fairer Wettbewerb herrsche. Zudem seien die Kliniken anders als die Vertragsärzte nicht an die Bedarfsplanung gebunden seien und keinen Mengenbegrenzungen unterlägen. Bahr: „Wir müssen hier für gleich lange Spieße sorgen.“
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