Brüssel - Die Europäische Kommission wirft der Bundesregierung vor, mit ihren der Bestimmungen zur gesetzlichen Pflegeversicherung gegen den freien Dienstleistungsverkehr zu verstoßen.
Der Grund: Eine pflegebedürftige Person kann zwar Pflegeleistungen in Deutschland erhalten, die vom Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung bezahlt werden. Sie bekommt diese Leistungen aber nicht in gleicher Höhe erstattet, wenn sie sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhält.
Nach Ansicht der Kommission ist die fragliche Bestimmung weder notwendig, um eine ernste Gefährdung der finanziellen Ausgewogenheit des Sozialversicherungssystems zu verhindern, noch um die Qualität der Pflege zu gewährleisten.
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