Französisches Parlament sagt Nein zu Sterbehilfe-Gesetz
Mittwoch, 25. November 2009
Paris – Die französische Nationalversammlung hat eine Gesetzesinitiative zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe erwartungsgemäß abgelehnt. Gegen den Gesetzentwurf der Sozialisten stimmten am Dienstagabend in Paris 326 Abgeordnete, 202 unterstützten ihn. Der Fraktionszwang war für die Abstimmung aufgehoben. Die Regierungspartei UMP und die Zentrumsparteien stimmten mehrheitlich dagegen.
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Der UMP-Abgeordnete Jean Leonetti unterstrich, eine Annahme des Gesetzentwurfs hätte einen Wandel der gesellschaftlichen Bezugsgrößen zur Folge. Für die Sozialisten sagte ihr Abgeordneter Laurent Fabius dagegen, der Vorschlag stelle den Menschen in den Mittelpunkt.
Laut Gesetzentwurf sollte aktive Sterbehilfe dann möglich sein, wenn der Kranke von einer schweren und unheilbaren Krankheit betroffen ist, die unerträgliches und nicht zu linderndes körperliches oder seelisches Leiden verursacht. Für die Initiative hatte sich die Sterbehilfe-Vereinigung „Recht auf würdiges Sterben“ (ADMD) ausgesprochen; die Vereinigung für sterbebegleitende Palliativmedizin wandte sich dagegen. Lebensschützer protestierten gegen das Vorhaben.
Nach einem Gesetz von 2005 ist aktive Sterbehilfe in Frankreich eine Straftat. Ärzte dürfen aber die Behandlung unheilbar Kranker stoppen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht. Mehrfach hatten spektakuläre Fälle in den vergangenen Jahren eine heftige öffentliche Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Ein unter anderem wegen des Falls einer krebskranken Frau eingesetzte Parlamentarier-Kommission empfahl Ende 2008, am Verbot von Sterbehilfe festzuhalten, die sterbebegleitende Medizin aber auszubauen.
Die Deutsche Hospiz Stiftung begrüßte die Entscheidung der französischen Nationalversammlung. Nun komme es darauf an, dass Frankreich und Deutschland auf europäischer Ebene gemeinsam Bestrebungen entgegenwirkten, die das Nein zur aktiven Sterbehilfe aufzuweichen drohten, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Berlin.
Dem Nein zur aktiven Sterbehilfe entspreche ein Ja zu einer umfassenden psychologischen und medizinischen Betreuung Schwerstkranker sowie die Unterstützung entsprechender Forschungszweige, betont die Deutsche Hospiz Stiftung.
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