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Ausland

Italien wegen verseuchter Blutkonserven verurteilt

Dienstag, 1. Dezember 2009

Straßburg – Italien ist vom Europäischen Menschenrechtsgerichtshof wegen Infektionen mit HIV und Hepatitis C durch verseuchte Blutkonserven verurteilt worden. Die Straßburger Richter sprachen am Dienstag sechs Angehörigen von inzwischen verstorbenen infizierten Opfern und einer Überlebenden Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 39.000 Euro zu.

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Die Richter erklärten, die italienischen Behörden hätten über die Schadensersatzforderungen der Betroffenen zu lange nicht entschieden. Zudem seien die Kläger gegenüber anderen Betroffenen wie Blutern diskriminiert worden.

Die sieben Kläger waren in den 80er-Jahren mit HIV oder Hepatitis C infiziert worden. Der Menschenrechtsgerichtshof entschied, von einer Verletzung des Rechts auf Leben könne dennoch nicht gesprochen werden.

Es sei nicht nachzuweisen, dass die zuständigen Stellen in Italien zur fraglichen Zeit über das Infektionsrisiko informiert gewesen seien. Deswegen wurde auch die Klage der Betroffenen wegen verbotener Misshandlung abgelehnt. © kna/aerzteblatt.de

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