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US-Senat stimmt gegen Abtreibungsvorbehalt

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Washington – In den Beratungen über die geplante Gesundheitsreform in den USA hat der Senat gegen einen Abtreibungsvorbehalt gestimmt und damit die notwendige Mehrheit für die Reform gefährdet. Der Änderungsantrag, wonach staatliche Gelder in der Regel nicht zur direkten oder indirekten Finanzierung von Abtreibungen genutzt werden sollen, wurde am Dienstag von 54 Senatoren abgelehnt. 45 Parlamentarier hatten für das Vorhaben gestimmt. Der Entwurf war von dem Demokraten Ben Nelson eingebracht und von mehreren Republikanern unterstützt worden. Er sah vor, dass Menschen, die staatliche Hilfen für ihre Krankenversicherung erhalten, keine Versicherung wählen dürfen, die Abtreibungen ohne Weiteres bezahlt.

Die Abtreibungskosten sollten dem Änderungsantrag zufolge nur im Fall einer Vergewaltigung oder bei Inzest übernommen werden. Als weitere Ausnahme sollte der Fall gelten, dass ein Arzt der Schwangeren bescheinigt, dass ein Austragen des Kindes ihr Leben in Gefahr bringe.

Das Votum gefährdet das Vorhaben des Mehrheitsführers im Senat, Harry Reid, bis Jahresende die notwendige Mehrheit von 60 der 100 Senatoren für die Gesundheitsreform zustande zu bringen. Einige Senatoren kündigten bereits an, dass sie die Reform nicht mittragen würden, wenn diese keinen Abtreibungsvorbehalt einschließe. Das US-Repräsentantenhaus hatte in seinem Anfang November verabschiedeten Entwurf zur Gesundheitsreform eine derartige Klausel aufgenommen.

US-Präsident Barack Obama will mit einer Gesundheitsreform einer Mehrheit der knapp 50 Millionen US-Bürger ohne Krankenversicherung zu einem wirksamen Schutz im Krankheitsfall verhelfen. Er hofft, dass der Senat bis Ende des Jahres dazu einen Gesetzestext beschließt. Dieser Entwurf müsste dann zunächst mit jenem des Repräsentantenhauses in Einklang gebracht werden, woraufhin der überarbeitete Text beiden Kammern erneut zur Abstimmung vorgelegt würde. Erst dann könnte Obama die Reform durch seine Unterschrift in Kraft setzen kann. © afp/aerzteblatt.de

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