Gerichtshof für Menschenrechte prüft irisches Abtreibungsverbot
Mittwoch, 9. Dezember 2009
Straßburg – Mit einer Klage dreier Frauen gegen das irische Abtreibungsverbot hat sich am Mittwoch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auseinandergesetzt. Die Frauen werfen der irischen Regierung vor, ihnen trotz schwerer sozialer und medizinischer Probleme keinen Schwangerschaftsabbruch ermöglich zu haben. Sie sehen darin Verstöße gegen das Grundrecht auf Schutz von Leben und Gesundheit sowie gegen das Verbot menschenunwürdiger Behandlung. Außerdem sei ihre Privatsphäre verletzt worden. Das Urteil des Straßburger Gerichts wird erst in einigen Monaten erwartet.
Anzeige
Der Rechtsvertreter der irischen Regierung verteidigte das Abtreibungsverbot. Die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleiste das Recht auf Schutz des Lebens, dies müsse auch für ungeborenes Leben gelten, sagte der Beamte Paul Gallagher. Die Iren hätten sich in drei Volksabstimmungen für die Beibehaltung des Abtreibungsverbots ausgesprochen.
Im Übrigen gebe es keine einheitliche internationale Definition über den Beginn des menschlichen Lebens. Jeder Staat habe somit das Recht, seine eigenen Vorschriften zu Schwangerschaftsabbrüchen zu erlassen.
Die Anwältin der Klägerinnen, Jule Kay, verwies auf die schwierige Lage der Frauen. Eine von ihnen sei bereits Mutter von vier Kindern gewesen, die alle in Pflegefamilien untergebracht gewesen seien. Die zweite Frau habe sich nicht in der Lage gesehen, ein Kind ohne Partner aufzuziehen.
Die dritte Klägerin habe eine Krebsbehandlung hinter sich gehabt, als sie schwanger wurde. Wegen dieser Behandlung habe sie um die Gesundheit des ungeborenen Kindes gefürchtet. Zudem habe ihr kein Arzt sagen können, ob eine Schwangerschaft das Risiko eines Rückfalls erhöhe. Alle Klägerinnen seien zur Abtreibung nach Großbritannien gefahren. Dafür hätten sie sich verschulden müssen. Frauen riskierten in Irland bei Abtreibungen lebenslange Haft, sagte Kay.
„In der Abtreibung im Ausland sahen sie den einzigen Ausweg“, betonte die Juristin. Zwar gebe es in Irland eine Möglichkeit auf Schwangerschaftsabbruch, wenn das Leben der Mutter in Gefahr sei. In der Praxis sei es aber meist unmöglich, ein entsprechendes ärztliches Attest zu bekommen. „Es wird großer Druck auf die Ärzte ausgeübt“. Die Juristin machte auch einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot geltend. Frauen, die kein Geld für eine Abtreibung im Ausland hätten, seien gegenüber den sozial Bessergestellten benachteiligt.
Der Gerichtshof für Menschenrechte hatte 2007 einer Polin Recht gegeben, die trotz beträchtlicher Gesundheitsrisiken nicht abtreiben durfte. Seit der Geburt des Kindes verschlechterte sich der Zustand der Frau, die heute fast blind ist. Ihr zahlte Polen zwar gemäß dem Straßburger Urteil ein Schmerzensgeld, hielt aber an seinem Abtreibungsverbot fest. Ähnlich könnte sich nach Einschätzung von Juristen am Gerichtshof bei einer Verurteilung auch die Regierung in Dublin verhalten.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.