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Hospiz Stiftung für bundesweites Vorgehen gegen Fangprämien

Mittwoch, 9. Dezember 2009

Dortmund – Ein bundesweites Vorgehen gegen Krankenhäuser, die Ärzten Fangprämien für Patientenüberweisungen zahlen, hat die Deutsche Hospiz Stiftung gefordert. Sie begrüßte den Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die am Dienstag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht hatte.

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„Um die Patienten in der ganzen Republik zu schützen, müssen die anderen Länder jetzt nachziehen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Dortmund. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei gefordert. Das Strafrecht müsse eindeutiger gefasst werden, „damit bekannt gewordene Bestechungsfälle auch tatsächlich geahndet werden“.

Im Sommer war bekannt geworden, dass niedergelassene Ärzte offenbar von Kliniken Geld kassiert haben, damit sie ihre Patienten in ein bestimmtes Krankenhaus überweisen. In NRW sollen betroffenen Krankenhäusern künftig Landeszuschüsse gestrichen werden.

Das Gesetzbuch sehe derzeit nur eine Bestrafung von Angestellten oder Beauftragten eines geschäftlichen Betriebs vor, so Brysch. Von Gericht zu Gericht werde unterschiedlich beurteilt, ob niedergelassene Ärzte als „Beauftragte“ der Krankenkassen einzustufen seien. „Hier muss dringend eine Klärung her, um diejenigen, die sich am Patientenhandel beteiligen, konsequent zur Rechenschaft ziehen zu können.“ Notwendig sei es auch, Krankenhäuser zur Veröffentlichung von Zahlungen an Arztpraxen zu verpflichten. © kna/aerzteblatt.de

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