Hospiz Stiftung für bundesweites Vorgehen gegen Fangprämien
Mittwoch, 9. Dezember 2009
Dortmund – Ein bundesweites Vorgehen gegen Krankenhäuser, die Ärzten Fangprämien für Patientenüberweisungen zahlen, hat die Deutsche Hospiz Stiftung gefordert. Sie begrüßte den Vorstoß der nordrhein-westfälischen Landesregierung, die am Dienstag ein entsprechendes Gesetz auf den Weg gebracht hatte.
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„Um die Patienten in der ganzen Republik zu schützen, müssen die anderen Länder jetzt nachziehen“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Mittwoch in Dortmund. Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei gefordert. Das Strafrecht müsse eindeutiger gefasst werden, „damit bekannt gewordene Bestechungsfälle auch tatsächlich geahndet werden“.
Im Sommer war bekannt geworden, dass niedergelassene Ärzte offenbar von Kliniken Geld kassiert haben, damit sie ihre Patienten in ein bestimmtes Krankenhaus überweisen. In NRW sollen betroffenen Krankenhäusern künftig Landeszuschüsse gestrichen werden.
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