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Polen stellt Ermittlungen wegen Notfallgeburten in Schwedt ein

Donnerstag, 10. Dezember 2009

Schwedt – Die Staatsanwaltschaft Szczecin (Stettin) stellt die Ermittlungen wegen angeblicher Notfallgeburten polnischer Frauen im Klinikum Schwedt ein. Zur Begründung habe die polnische Anklagebehörde in einem Schreiben auf ein Verbot der Doppelverfolgung von Straftaten in der EU verwiesen, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Ulrich Scherding, am Donnerstag und bestätigte damit einen Bericht der „Märkischen Oderzeitung“.

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Scherding sagte, es wäre unsinnig, wenn polnische und deutsche Behörden in ein und derselben Sache ermittelten. Die Ermittlungen der Frankfurter Staatsanwaltschaft wegen Untreue dauerten noch eine Weile an, sagte er weiter. Es seien sehr viele Dokumente und Krankenunterlagen zu sichten, was Zeit brauche. Rund 350 Polinnen sollen zwischen 2004 und 2007 im Uckermark-Klinikum ihre Kinder zur Welt gebracht haben.

Durch die angeblichen Notgeburten dürfte nach Angaben der Zeitung ein Schaden von rund 850.000 Euro entstanden sein, da in Deutschland die Kosten für eine Geburt um 2.000 bis 3.000 Euro höher seien als in Polen. Es hatte Hinweise unter anderem im Internet gegeben, dass es sich nicht um Notfälle, sondern geplante Geburten handelte.

Deshalb hatten deutsche Krankenkassen im vergangenen Jahr Anzeige wegen Untreue gegen Mitarbeiter des Klinikums gestellt. Die Staatsanwaltschaft prüfe, ob sich Verantwortliche des Krankenhauses möglicherweise strafbar gemacht haben, sagte Scherding. Sollte sich dieser Verdacht bestätigen, müsse auch geschaut werden, ob sich die betroffenen Mütter der Beihilfe zur Untreue schuldig machten. © ddp/aerzteblatt.de

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