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Spahn: Überforderungsklausel nicht praktikabel

Montag, 14. Dezember 2009

Frankfurt/Main – Millionen gesetzlich Versicherte müssen womöglich höhere Zusatzbeiträge für ihre Gesundheitsversorgung zahlen, als bisher vorgesehen. Die sogenannte Überforderungsklausel von einem Prozent des Monatsbruttos sei „in ihrer heutigen Ausgestaltung schlicht und ergreifend nicht praktikabel“, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn der „Frankfurter Rundschau“ vom Montag.

Die Klausel war auf Druck des früheren Koalitionspartners SPD bei der letzten Gesundheitsreform 2007 beschlossen worden. Die Schwelle soll verhindern, dass Versicherte, deren Krankenkassen in finanzielle Nöte geraten, zu stark einseitig belastet werden. Nach derzeitiger Rechtslage darf eine Kasse ihrem Mitglied maximal ein Prozent seines Verdienstes (bei Gutverdienern höchstens rund 37 Euro monatlich) abverlangen.

Die Klausel stelle die Kassen „vor eine unkalkulierbare Rechenaufgabe; sie wird daher so kaum Bestand haben können“, sagte Spahn. Allerdings werde es auch künftig einen „Überforderungsmechanismus“ geben müssen, versicherte der CDU-Politiker. „Zusatzbeiträge von 30 oder 40 Euro kann niemand mit 800 Euro netto allein zahlen. Da braucht es einen sozialen Ausgleich.“

Spahn kritisierte die „ständigen Debatten“ zwischen den Koalitionspartnern CSU und FDP. Beim Thema Gesundheit werde es „weder beim Status Quo bleiben, noch zu einem Totalumbau“ kommen, betonte er. Union und FDP planten einen „Einstieg“ in eine lohnunabhängige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. „Jeder weiß, dass es zig Steuermilliarden für einen sozialen Ausgleich derzeit im Haushalt nicht gibt.“ © ddp/aerzteblatt.de

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