Berlin – Die Bundesärztekammer hat sich gegen eine gesetzliche Änderung bei der Beihilfe zum Suizid ausgesprochen. Das geltende Strafrecht reiche aus, um die Beihilfe zum Suizid zu verbieten, sagte Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe am Montagabend in Berlin. „Davon soll es keine Ausnahmen geben.“
Union und FDP hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die gewerbsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden solle. Dazu sahen sich die Verhandlungspartner durch Aufsehen erregende Fälle von assistiertem Suizid veranlasst, wie sie die schweizerischen Gruppen „Dignitas“ und „Exit“ vornehmen. In Deutschland sorgte der frühere Hamburger Justizsenator Roger Kusch mit mehreren Beihilfen zur Selbsttötung für Schlagzeilen.
Hoppe schloss nicht aus, dass einzelne Patienten auch künftig aus Deutschland zum assistierten Suizid in Nachbarländer reisen würden: „Wer partout aus dem Leben scheiden will, dem wird man den Weg in die Schweiz nicht verbieten können.“
Er sprach von Tötung auf Verlangen. Diese Bewertung bleibe korrekt, auch wenn der Patient die Schlusshandlung selbst ausführen müsse. Damit sei aber das Verbot bereits in Paragraf 216 Strafgesetzbuch verankert.
Hoppe warnte in diesem Zusammenhang vor einem grundlegenden Wandel im Ärztebild. Das Töten dürfe nicht zum Handwerkszeug der Medizin gehören. Selbst wenn dies mit dem angekündigten Gesetzesvorhaben der Koalition nicht intendiert sei, werde sich eine solche Erwartung aber „über kurz oder lang einschleichen“.
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