Berlin – Gesetzlich Versicherte, die 2009 von den Zuzahlungen für Arzneimittel befreit sind, können diese Regelung nur noch bis Jahresende in Anspruch nehmen. Darauf weist die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hin. Patienten sollten sich deshalb schon jetzt bei ihren Krankenkassen nach den Befreiungen für 2010 erkundigen.
Eine gesetzliche Zuzahlung für ein Medikament entfällt in der Apotheke nur, wenn der Patient einen Befreiungsbescheid vorlegen kann oder auf dem Rezept ein ärztlicher Vermerk eingetragen ist.
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