Köln – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund erstellt. Es soll werdenden Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen.
Laut BZgA tritt 2010 eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren.
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Die BZgA verschickt ab sofort mehrere Broschüren an alle gynäkologischen Fachkräfte. Zusätzliche Exemplare sind bei der Bundeszentrale kostenfrei erhältlich.
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