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BZgA informiert über das Leben mit einem behinderten Kind

Mittwoch, 16. Dezember 2009

Köln – Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine Informationsbroschüre für Schwangere mit auffälligem pränataldiagnostischem Befund erstellt. Es soll werdenden Eltern helfen, mit der Diagnose umzugehen.

Laut BZgA tritt 2010 eine neue Fassung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) in Kraft. Demnach müssen Ärzte Schwangere mit auffälligem Befund nach Pränataldiagnostik über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind und das Leben von Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung informieren.

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„Ergänzend zur ärztlichen Beratung will die BZgA Eltern helfen, mit der neuen und schwierigen Situation umzugehen und Antworten auf die wichtigsten Fragen zu finden“, erklärt BZgA-Direktorin Elisabeth Pott. Die Broschüre informiere unter anderem darüber, wo sie konkrete psychosoziale Hilfen erhalten können. Darüber hinaus beinhaltet die Broschüre Kontaktadressen von Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen sowie Behindertenverbänden und Verbänden von Eltern behinderter Kinder.

Die BZgA verschickt ab sofort mehrere Broschüren an alle gynäkologischen Fachkräfte. Zusätzliche Exemplare sind bei der Bundeszentrale kostenfrei erhältlich. © hil/aerzteblatt.de

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