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Israel: Ausweisträger bei Organspende bevorzugt

Donnerstag, 17. Dezember 2009

Tel Aviv – Israel ist das erste Land, das Besitzer von Organspendeausweisen im Fall einer Organtransplantation bevorzugt. Ein entsprechendes Gesetz tritt im Januar in Kraft. 

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Die Bereitschaft zur Organspende ist in Israel viel geringer als in anderen westlichen Ländern. Nur 10 Prozent der Erwachsenen besitzt einen Organspenderausweis (30 Prozent in anderen Ländern) und die Zustimmungsrate zur Organentnahme im Fall eines Hirntodes ist mit 45 Prozent ebenfalls deutlich niedriger als in anderen Ländern (70 bis 95 Prozent), verteidigt Jacob Lavee vom Nationalen Transplantationszentrum in Tel Aviv die neue Regelung im Lancet (2009; doi: 10.1016/S0140- 6736(09)61795-5).

Um die Bereitschaft zu steigern, hat sich vor drei Jahren eine Gruppe von Ethikern, Philosophen, Juristen, Vertretern der wichtigsten religiösen Gruppen und Transplantationsmedizinern Folgendes ausgedacht: Kandidaten für eine Organtransplantation sollen bei der Organvergabe bevorzugt werden, wenn sie seit mindestens drei Jahren einen Organspenderausweis besitzen.

Dieses Privileg soll auch für den Ehepartner und die Verwandten ersten Grades des Ausweisbesitzers gelten. Privilegiert sind ferner Angehörige eines verstorbenen Organspenders sowie alle Lebendspender –  diese allerdings nur, wenn sie Organe für nicht Verwandte spendeten. Hier sieht Lavee allerdings noch einen Änderungsbedarf.

Die Prioritäten werden abgestuft. Die Verwandten sollen nur halb so stark privilegiert werden wie die Träger eines Organspendeausweises. Dagegen sollen die Verwandten eines verstorbenen Organspenders mit dem Faktor 1,5 bevorzugt werden. Im Fall eines dringenden Organbedarfs (bei akut lebensbedrohlichen Erkrankungen von Herz, Lungen oder Leber) sollen die Privilegien nicht gelten.

Es sei denn, es gibt gleichzeitig zwei medizinisch gleichwertige Bewerber: Dann sollen die Träger von Organspenderausweisen (oder ihre Verwandte) bevorzugt werden. Ausgenommen von den Regeln sind Minderjährige oder Personen, die wegen körperlicher oder mentaler Leiden nicht in der Lage sind einen Ausweis zu beantragen.

Ausnahmen für Menschen, die aus religiösen oder philosophischen Überlegungen heraus eine Organspende ablehnen, soll es hingegen nicht geben. Ein Komitee soll alle zwei Jahre prüfen, ob das Gesetz, das von einer Aufklärungskampagne in der Bevölkerung begleitet wird, ihr Ziel erreicht, nämlich die Zahl der Organspenden zu erhöhen.

Die Reaktionen auf das Gesetz sind unterschiedlich. Linda Wright von der Universität Toronto äußert Zweifel daran, dass das Gesetz die Zahl der Organspender steigern werde. Dies sei eher von einer Werbung für die Lebendspende zu erwarten, schreibt die Chirurgin (Lancet 2009; doi: 10.1016/S0140- 6736(09)61520-8).

Paolo Bruzzone von der Sapienza Università in Rom dagegen hält das israelische Modell für akzeptabler als eine gesetzliche Pflicht zur Organspende oder finanzielle Anreize (Lancet 2009 doi: 10.1016/S0140- 6736(09)61665-2). © rme/aerzteblatt.de

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