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Synthetische Cannabinoide dauerhaft verboten

Montag, 21. Dezember 2009

Berlin – Synthetische Cannabinoide wie Substanzen namens „CP-47“, sogenannte 497-Homologe und „JWH-018“ unterstehen jetzt dauerhaft dem Betäubungsmittelgesetz. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz dieser Stoffe nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Dieser „24. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften“ hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt.

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Bereits im Januar 2009 hatte das Bundesministerium für Gesundheit Kräutermischungen, die unter dem Handelsnamen „Spice“ verkauft wurden, in einem Eilverfahren verboten. Das Verbot umfasste auch vergleichbare Produkte mit den synthetischen Cannabinoiden JWH-018 und CP-47.

Mitte Oktober 2008 hatten Wissenschaftler in den Spice-Kräutermischungen das synthetische Cannabinoid JWH-018 nachgewiesen, das ähnlich berauschend wie der Cannabisinhaltsstoff Tetrahydrocannabiol wirkt.

Darüber hinaus fand das Institut für Rechtsmedizin der Universität Freiburg zusammen mit dem Bundeskriminalamt in Spice-Proben eine leicht modifizierte Form von CP-47,397, einem ebenfalls künstlichen Cannabinoid. Dieses Verbot erhält jetzt eine dauerhafte rechtliche Grundlage.

Die neue Verordnung unterstellt darüber hinaus drei weitere Stoffe wegen ihres Suchtpotentials und der von diesen Stoffen ausgehenden Gesundheitsgefährdung dem BtMG: Zwei synthetische Cannabinoide (JWH-019 und JWH-073), die inzwischen zum Teil als Zusatz in neu auf dem Markt befindlichen Kräutermischungen festgestellt wurden oder bereits in Rauschgiftforen im Internet diskutiert werden, und Mephedron (4-Methylmethcathinon), das eine ähnliche Wirkung wie Ecstasy und Cocain aufweist.

Außerdem wird mit der Verordnung der neue Wirkstoff Tapentadol in die Liste der verschreibungsfähigen Betäubungsmittel aufgenommen, um nach erteilter Zulassung etwa ab Mitte nächsten Jahres als Arzneimittel in der Schmerztherapie zur Anwendung kommen zu können.

Die Verordnung wird zum 22. Januar 2010 in Kraft treten. Tapentadol wird erst mit Wirkung zum 1. Juni 2010 in das BtMG aufgenommen. © hil/aerzteblatt.de

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