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Gentest ermittelt Risiko für Gefäßtumore im Auge

Montag, 21. Dezember 2009

München – Ein Gentest kann Patienten, die am Von-Hippel-Lindau-Syndrom (VHL) leiden, davor schützen zu erblinden. Darauf verweist die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG). Zwar erkranke nur einer von etwa 40.000 Menschen, meist seien jedoch innerhalb einer Familie mehrere Angehörige von der Erbkrankheit betroffen.

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Laut DOG verändert sich bei Patienten mit VHL das Gewebe im Bereich der Netzhaut des Auges und auch in anderen Organen. Die Patienten drohen aufgrund von Angiomen zu erblinden. Rechtzeitig erkannt lassen sich die gutartigen Angiome mithilfe eines Lasers veröden.

Der Fachgesellschaft zufolge erlaubt der Gentest, das VHL-Risiko rechtzeitig zu erkennen und genauer zu beurteilen. „Fällt er bei einem Patienten positiv aus, sollten sich auch dessen Verwandte ersten und zweiten Grades testen lassen", empfiehlt DOG-Pressesprecher Christian Ohrloff. So könnten Ärzte jene Verwandten ermitteln, die ebenfalls zu erblinden drohen. © hil/aerzteblatt.de

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