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Ärzteschaft

KV Bayerns führt elektronische Dokumentation in der Notarztversorgung ein

Mittwoch, 23. Dezember 2009

München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) führt zum Jahreswechsel in der notärztlichen Versorgung das neue System „emergency documentation" (emDoc). Damit können Bayerns Notärzte ab dem 1. Januar ihre Einsätze erstmals elektronisch dokumentieren.

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emDoc ist laut KVB so benutzerfreundlich wie möglich gestaltet und mit vielen Vorteilen für die Notärzte ausgestattet. So werde beispielsweise aus den elektronisch dokumentierten Einsatzprotokollen unmittelbar die Abrechnung generiert.

Zudem sollen in dem neuen System künftig auch die Dienstpläne der Notarztdienststandorte elektronisch zur Verfügung stehen, um die Zeiten der Bereitschaft einfach zu ermitteln und abzurechnen. Auch die strengen Regeln des Datenschutzes und der Datensicherheit seien umgesetzt.

„Diese neue Art der Dokumentation ist bei vielen Notärzten trotzdem auf Kritik gestoßen“, erklärte KVB-Chef Axel Munte. In Zukunft würde die elektronische Dokumentation deshalb so weiterentwickelt, dass sie noch einfacher zu handhaben und noch schneller zu erledigen sei.

Munte zufolge entsteht durch das neue Verfahren aber ein höherer Aufwand für die Notärzte. Daher stehe die KVB derzeit in intensiven Verhandlungen mit den bayerischen Krankenkassen, um als Ausgleich eine höhere Vergütung für die Notärzte zu erreichen. „Langfristig betrachtet wird die elektronische Dokumentation die hohe Qualität der notärztlichen Versorgung in Bayern weiter verbessern", ist sich der KVB-Chef aber sicher. © hil/aerzteblatt.de

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intron
am Samstag, 2. Januar 2010, 16:28

Erste Erfahrungen mit emDoc

Nachdem ich versuchsweise die ersten Patienten eingegeben habe, kann ich vorerst mal folgende Punkte kommentieren:

- Eingabedauer pro Patient im Mittel 12 Minuten - macht bei zehn Patienten zwei Stunden (!!!) reine Tipparbeit.

- Kassennummer und Versicherungsnummer müssen manuell eingegeben werden. Da sind Zahlendreher vorprogrammiert - und damit dürfte die Vergütung dann erstmal perdu sein. Bis solche - per se im Längsschnitt unvermeidbaren - Fehler dann jeweils von KV und Kassen berichtigt sind, dürfte viel Zeit ins Land gehen.

- Ohne die komplette Befundeingabe kann der jeweilige Fall nicht abrechnungsrelevant abgeschlossen werden. Ich bin mir aber keineswegs sicher, ob die Weitergabe der detaillierten Einzelbefunde nicht den Tatbestand der Schweigepflichtsverletzung erfüllt.
Jede Befundweitergabe ist bisher - aus gutem Grund - strikt illegal, sofern der Patient nicht sein Einverständnis dazu gibt. Und jetzt soll ich alle Akutbefunde (die sehr wohl der Intimsphäre zuzurechnen sind) einem völlig undurchschaubaren Personenkreis einfach so zugänglich machen?
Solange es da kein eindeutiges und rechtlich bindendes Votum von juristischer Seite gibt, werde ich keinen einzigen realen Patienten in dieses System eingeben.
Tiger63
am Mittwoch, 23. Dezember 2009, 21:38

emDoc

Das die Notärzte ab dem 1. Januar ihre Einsätze elektronisch dokumentieren "können", entspricht nur der halben Wahrheit.

Die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.

Die Notärzte müssen (!!) ab dem 1. Januar 2010 ihre Einsätze elektronisch dokumentieren, da sie sonst keinerlei Vergütung für ihre geleistete Tätigkeit erhalten. Den Ärzten wurde keine Möglichkeit des Widerspruchs gelassen.
Wie sieht es mit der ärztlichen Schweigepflicht aus? Vorerkrankungen, familiäre Situation... des Patienten, geht den Bayrischen Rettungsdienst nichts an. Diese Daten haben nichts mit der Quartalsabrechnung zu tun und haben nichts in den Händen des Rettungsdienstes zu suchen. "Big Brother is watching you".
Ausserdem müssen sicherheitsrelevante Einstellungen im Browser aktiviert werden, damit man emDoc verwenden kann.

Die KVB und der Rettungsdienst Bayern haben die Online-Dokumentation gegen den Willen der Ärzte beschlossen und die Ärzte haben wieder mal alles nur abzunicken und den Mund zu halten.

Und nicht nur das, dem Bayrischen Rettungsdienst werden auch sensiblste Daten zum Zwecke der angeblichen Qualitätssicherung zur Verfügung gestellt.

Kein Patient soll vom Arzt darüber aufgeklärt werden, in welche Hände seine nicht abrechnungsrelevante Daten kommen.

Diese Unverschämtheiten von Seiten der KVB und des Rettungsdienstes sollten die Notärzte (die wirklich hervorragende Arbeit verrichten) nicht länge hinnehmen.

Verschiedene Notärzte wollen gegen die Neu-Novellierung des Bayrischen Rettungsdienstgesetzes klagen, damit diese Zwangsdokumentierung zum 01.01.2010 ein Ende hat.

Die meisten Notärzte Bayerns, lehnen die elektronische Zwangsdokumentation aufgrund des Datenschutes ab.

Dem Missbrauch der Daten, ist damit Tür und Tor geöffnet.

Wieder einmal wird etwas hinter dem Rücken der Ärzte bestimmt.

Immer mehr Ärzte fordern den Rücktritt von Herrn Munte und Abschaffung der KVB.

Das Recht des Bürgers auf Schutz seiner sensiblen Daten, wird wie so oft in diesem Staate wieder mal mit Füssen getreten.

Der Presse wird wieder einmal, nur die halbe Wahrheit erzählt. Man will das Volk wieder für mal für dumm verkaufen.

Die Notärzte in Bayern sollten endlich mal aufwachen und der Sammelwut des Rettungsdienstes und der KVB ein Ende bereiten.

Ärzte in Bayern: Wehrt Euch endlich gegen die Bevormundung durch die KVB!! Klärt die Patienten darüber auf, welche Daten an die KVB/Rettungsdienst weitergeben werden und welche Konsequenzen das für den Patienten haben kann.

Schließt Euch dem Protest der Kollegen an! Denn nur zusammen können wir etwas bewegen!
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