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Gesetz zur vertraulichen Geburt in Planung

Mittwoch, 23. Dezember 2009

Berlin – Die Unions-Bundestagsfraktion will möglichst bald ein Gesetz zur vertraulichen Geburt vorlegen. Zur Erarbeitung eines Entwurfs hat Fraktions-Vize Ingrid Fischbach einen entsprechenden Arbeitskreis aus Politikern verschiedener Fachrichtungen gegründet.

Im Mai wird das Bundesfamilienministerium einen Bericht zu Babyklappen und anonymer Geburt vorlegen. Dann soll das Parlament möglichst fraktionsübergreifend zu einer Entscheidung kommen.

Hintergrund der Problematik ist eine rechtliche Grauzone. Seit zehn Jahren gibt es sogenannte Babyklappen, die es Frauen ermöglichen, ihre Säuglinge unerkannt abzugeben. Damit soll eine Kindstötung verhindert werden.

Doch diese Einrichtungen sind sowohl rechtlich als auch menschlich umstritten. Das Aussetzen von Kindern bleibt verboten, auch wenn es bei einer Babyklappe geschieht. Dies hat Auswirkungen auf die Betreiber. Derzeit werden die Babyklappen geduldet. 

Doch auch der Erfolg der Babyklappen ist umstritten. Kritiker bemängeln, dass durch Babyklappen keine Kindstötungen verhindert würden, aber möglicherweise eine Anreizwirkung entstehe. Ähnlich verhalte es sich bei den anonymen Geburten.
 

Fischbach berichtet, dass es auch negative Erfahrungen gebe. Zudem erläutert sie, dass dem Grundrecht auf Leben ein anderes Grundrecht entgegenstehe - das Grundrecht eines Menschen, seine Herkunft zu kennen.

Fischbach schlägt deswegen als Lösung die vertrauliche Geburt vor, bei der der Name der Mutter zwar notiert, aber nicht den Behörden übermittelt werde. Ob dieser Weg rechtlich umzusetzen ist, muss geklärt werden. Die Debatte war erneut entbrannt, nachdem der Deutsche Ethikrat sich in einem Votum in seiner Mehrheit gegen Babyklappen ausgesprochen hatte.

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© kna/aerzteblatt.de

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