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Anstatt einer bundesweit einheitlichen Regelung existierten inzwischen „von Bundesland zu Bundesland stark unterschiedliche Vorschriften“, kritisierte die Krebsforscherin. Zudem hielten viele Gaststätten und Kneipen die bestehenden Vorschriften nicht ein.
So würden zahlreiche Gaststätten das Rauchen zeitweise erlauben, obwohl diese nicht als Rauchergaststätte gekennzeichnet seien oder die Nebenräume für Raucher seien nicht wirksam vom übrigen Gaststättenbereich getrennt, weil etwa die Tür offen stehe, sagte Pötschke-Langer. Lediglich die gehobene Gastronomie halte sich an die gesetzlichen Vorgaben.
aerzteblatt.de |
„Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum“, betonte das Verfassungsgericht. Seit August ist in Bayern das Rauchen in Bierzelten, in kleinen, sogenannten „getränkegeprägten“ Gaststätten mit weniger als 75 Quadratmetern Fläche und in Nebenräumen von Gaststätten wieder erlaubt.
Seitdem ist eine Lockerung der Rauchverbotsregelungen in mehreren Bundesländern bereits umgesetzt worden oder beabsichtigt. Lediglich im Saarland und in Hamburg wurden die Regelungen verschärft.
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