Bundesregierung verteidigt Vertrag zur Lieferung von H1N1-Impfstoff
Mittwoch, 13. Januar 2010
dpa
Berlin – 34 Millionen Impfdosen gegen den Erreger des H1N1-Virus müssen die Bundesländer nach jüngsten Meldungen abnehmen, 50 Millionen hatten sie ursprünglich bei der Firma GlaxoSmithKline (GSK) bestellt.
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Der Vertrag darüber war der Öffentlichkeit lange Zeit nicht zugänglich und unter anderem wegen der ausgehandelten Haftungsregelungen in die Kritik geraten. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen (Drucksachen-Nummer 17/365) nimmt die Bundesregierung nun Stellung zu diesem Vertrag.
Er sei bereits im Jahr 2007 unter dem Eindruck des H5N1-Erregers, dem der sogenannten Vogelgrippe, geschlossen worden, heißt es in der Antwort. Hauptziel sei es gewesen, die Bevölkerung im Falle einer Pandemie kurzfristig mit ausreichend Impfstoff versorgen zu können. Aus Sicht der Regierung fällt dieser Vertrag unter die Geheimhaltungsklausel. Deshalb hätten „Bund und Länder sich verpflichtet, sämtliche Informationen, die im Rahmen dieses Vertrages ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln.“
Zur Haftungsfreistellung von GlaxoSmithKline zulasten der Bundesländer bei einem Schadensanspruch Dritter erklärt die Bundesregierung, die Herstellung eines Pandemieimpfstoffes beruhe nicht allein auf dem wirtschaftlichen Interesse des Herstellers, sondern vorwiegend auf dem Bestreben der Staaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern im Falle einer Pandemie rechtzeitig einen wirksamen Impfschutz anbieten zu können.
„Diesem Ziel dienten auch die speziell für eine Pandemie entwickelten Genehmigungs- und Zulassungsverfahren. Die für den Hersteller entstehenden prozessbedingten Risiken werden konsequenterweise von den Staaten mitgetragen“, heißt es in der Antwort.
Die Umstellung der Produktion von saisonalem auf Pandemie-Impfstoff sei für den Hersteller mit erheblichen Kosten verbunden gewesen hätte unter Umständen vorzeitig die Produktions- und Absatzmöglichkeiten für den auf denselben Anlagen hergestellten saisonalen Impfstoff beenden können.
Die vereinbarte pauschale Aufwandsentschädigung von 224 Millionen Euro, die GSK bei einem vorzeitigen Ende der Pandemiegefahr erhalten sollte, orientierte sich an entsprechenden Kalkulationen, schreibt die Regierung.
Von der fünften Produktionswoche an werde die Aufwandsentschädigung mit dem Kaufpreis für ausgelieferte Dosen verrechnet. Bei einer Abnahme von 32 Millionen Dosen des Impfstoffes Pandemrix seien die Aufwendungen des Herstellers gedeckt.
Die Bundesregierung hat auch die Frage beantwortet, weshalb im Vertrag festgelegt wurde, der Impfstoff solle zwingend Adjuvanzien enthalten. Dazu heißt es, klinische Studien hätten gezeigt, dass nicht adjuvantierte Spaltimpfstoffe nicht in der Lage seien, eine ausreichende Immunantwort gegen mögliche Pandemieviren wie beispielsweise das Vogelgrippevirus H5N1 auszulösen: „Nur adjuvantierte Impfstoffe zeigen eine verlässliche Wirksamkeit gegen alle getesteten Influenzaviren und können daher bei allen zukünftigen Pandemien eingesetzt werden.“
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