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Neuer Fall von Sterbehilfe in Großbritannien

Donnerstag, 21. Januar 2010

London – Ein neuer Fall von Sterbehilfe beschäftigt Großbritannien: Ein Londoner Strafgericht verurteilte eine Frau wegen Mordes an ihrem schwerbehinderten Sohn zu lebenslanger Haft. Wie die Online-Ausgabe des britischen „Guardian“ vom Donnerstag weiter berichtet, beharrte Frances Inglis (57) während der zweiwöchigen Verhandlung auf ihrer Unschuld, weil sie „aus Liebe“ gehandelt habe. 

Ihr 22-jähriger Sohn hatte bei einem Unfall im Juli 2007 einen Hirnschaden erlitten und war seitdem in einem Pflegeheim ans Bett gefesselt. Die Mutter habe nach eigenen Angaben sein Leiden beenden wollen, als sie ihm eine tödliche Dosis Heroin verabreichte, hieß es.

Der Vorsitzende Richter ermahnte Inglis dagegen, sie könne das Gesetz nicht einfach selbst in die Hand nehmen. Der älteste Sohn der Verurteilten forderte indes eine Revision der geltenden Rechtslage. 

Erst Ende September hatte der Leiter der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer, neue Richtlinien zur Sterbehilfe verkündet. Sie sollen regeln, unter welchen Umständen Beihilfe zum Suizid in der Praxis strafrechtlich verfolgt wird. Danach machen sich Freunde und Familienmitglieder weiterhin strafbar, wenn sie nicht nachweislich aus Mitgefühl gehandelt haben.

Als weitere Kriterien bei der Entscheidung über juristische Folgen für Sterbehelfer werden unter anderem das Alter, Gesundheit und geistiger Zustand des Patienten genannt. Auch sei zu untersuchen, ob jemand finanziellen Vorteil aus dem Tod ziehe. © kna/aerzteblatt.de

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