Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) hat gefordert, kommerzielle Sterbehilfe-Organisationen gesetzlich zu verbieten. „Es ist zynisch und abstoßend, eine Warteliste zum Selbstmord zu erstellen“, kommentierte der BÄK-Vorsitzende, Jörg-Dietrich Hoppe, die Gründung des Vereins „Sterbe Hilfe Deutschland“.
Der Verein des früheren Hamburger Justizsenators Roger Kusch bietet zahlungspflichtigen Mitgliedern die Vermittlung anonymer Sterbehelfer an. Er handle „nicht zur Gewinnerzielung“, sondern setze auf „freie Mitgliedschaft“, heißt es auf der Internetseite des Vereins.
Der Jahresbeitrag beträgt 100 Euro; eine lebenslange Mitgliedschaft kostet 1.000 Euro. Kusch hatte zudem mitgeteilt, er habe in zwei weiteren Fällen Hilfe zur Selbsttötung geleistet. Im Februar 2009 hatte das Verwaltungsgericht Hamburg Kusch selbst untersagt, Sterbehilfe auszuführen.
„Dieser Verein ist nichts anderes als der Versuch, aus Beihilfe zum Suizid ein Geschäft zu machen. Das können und dürfen wir nicht hinnehmen“, forderte Hoppe. Unheilbar kranke Menschen könnten ihr Leben bis zuletzt durchaus als lebenswert empfinden, wenn sie nicht alleine gelassen und professionell betreut würden, plädierte Hoppe für einen Ausbau der Palliativmedizin.
Er forderte, der „geschäftsmäßigen Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung“ über so genannte Sterbehilfe-Organisationen einen Riegel vorzuschieben. „Der Gesetzgeber darf einfach nicht zulassen, dass solche Vereine gegründet werden“, so Hoppe.
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