Stuttgart/Bonn – Das Bundeskartellamt befasst sich mit der angekündigten Erhebung von Zusatzbeiträgen durch acht gesetzliche Krankenkassen. „Wir beschäftigen uns mit dem Vorgang“, sagte ein Sprecher der Bonner Behörde den „Stuttgarter Nachrichten“ und der „Kölnischen Rundschau“ vom Mittwoch.
Dem Kartellamt lägen „mehrere Beschwerden von Verbrauchern vor, die nun geprüft werden“, so der Sprecher. Grundsätzlich hätten Krankenkassen als Unternehmen zu gelten und unterlägen mit einigen Ausnahmen dem Kartellrecht, betonte die Behörde.
Zu Wochenbeginn hatten acht Kassen Zusatzbeiträge angekündigt. Viele davon werden mit acht Euro den gleichen Beitrag einfordern. Bei der gemeinsamen Ankündigung wurde nachdrücklich darauf verwiesen, dass konkurrierende Kassen demnächst um ähnliche Schritte nicht herumkämen.
Verbraucherschützer begrüßten das Vorgehen der Behörde. Evelyn Keßler, Sprecherin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, sagte den beiden Zeitungen, sie befürworte es, wenn nun kartellrechtlich geprüft werde, ob die Zusatzbeiträge zu Recht erhoben würden. Durch die Beiträge würden die Kosten einseitig auf die Versicherten abgewälzt, sagte sie. „Wenn die meisten Kassen diesem Schritt folgten, hätten die Versicherten keine Chance mehr, sich zu wehren.“
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Auch das Bundesversicherungsamt, dass für bundesweit agierende Kassen den Zusatzbeitrag genehmigen muss, kündigte eine gründliche Prüfung an. Bei der Genehmigung werde man "sehr intensiv prüfen, ob die geforderten acht Euro dem jeweiligen Bedarf angemessen sind", sagte BVA-Sprecher Tobias Schmidt dem Berliner "Tagesspiegel" vom Donnerstag.
Angesichts dieser strengen Prüfung sei "die Verabredung auf ein gemeinsames Vorgehen nicht viel wert", sagte der Sprecher. Eine bloße gemeinsame Absichtsbekundung lasse sich selbstverwalteten Körperschaften wie den Kassen schwerlich verbieten. Nach Schmidts Worten liegen dem BVA bislang fünf Anträge auf Zusatzbeiträge vor.
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