SPD-Minister verlangt Werbeverbot für kommerzielle Sterbehilfe
Freitag, 29. Januar 2010
Frankfurt – In der Debatte um den neuen Sterbehilfe-Verein des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch fordert der rheinland-pfälzische Justizminister Heinz Bamberger (SPD) ein Werbeverbot für kommerzielle Sterbehilfe.
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„Kranke und depressive Menschen, die in Not sind, dürfen nicht durch perfide Werbung dazu gebracht werden, sich umzubringen“, sagte er der „Frankfurter Rundschau“ vom Freitag.
Bamberger schlägt vor, Mitgliedern von Organisationen, die öffentlich den Freitod anpreisen, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder einer Geldstrafe zu drohen. Strafbar machen sich demnach alle, die anstößige Werbeslogans verbreiten, öffentlich über Wege in den Freitod informieren oder mit Aufrufen zur Selbsttötung Geld verdienen wollen. Die SPD-Justizminister der Länder diskutieren, ob sie den Gesetzentwurf in den Bundesrat einbringen.
Bamberger sieht allerdings keine Möglichkeiten, jemanden zu bestrafen, „der grundsätzlich bereit ist, anderen beim Selbstmord zu helfen“. Das sei nicht mit dem hiesigen Rechtssystem vereinbar.
Denn da in Deutschland niemand für den Versuch bestraft wird, sich selbst das Leben zu nehmen, ist es auch nicht strafbar, wenn ihm ein anderer dabei hilft. „Wenn es im Einzelfall nicht strafbar ist, wie kann der Staat den bestrafen, der das drei- oder viermal macht?“, so der Minister.
Die Bundesärztekammer hatte in der vergangenen Woche die Aktivitäten von Kusch scharf verurteilt. Es sei „zynisch und abstoßend, eine Warteliste zum Selbstmord zu erstellen“, erklärte Präsident Jörg-Dietrich Hoppe. Der von Kusch gegründete Verein „Sterbe Hilfe Deutschland“ sei nichts anderes als der Versuch, aus der Beihilfe zum Suizid ein Geschäft zu machen.
Noch im Februar 2009 hatte Kusch angekündigt, keine Sterbehilfe mehr zu leisten. Das Hamburger Verwaltungsgericht hatte ihm zuvor die Beihilfe zum Suizid untersagt. Kürzlich jedoch gründete der Jurist in Hamburg den neuen Verein „Sterbe Hilfe Deutschland“.
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