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Politik

Rösler geht juristisch gegen Sterbehelfer Kusch vor

Montag, 1. Februar 2010

München – Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geht einem Pressebericht zufolge juristisch gegen Hamburgs Ex-Justizsenator Roger Kusch vor. Grund sei ein Foto des Ministers auf der Internetseite des im Januar von Kusch gegründeten Vereins „Sterbehilfe Deutschland“, berichtet das Nachrichtenmagazin „Focus“ vom Montag. 

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Unter dem Bild des Ministers heißt es, Rösler halte in bestimmten Situationen „die assistierte Selbsttötung für den richtigen Weg“. Der Minister geht nun nach Angaben eines Sprechers „gegen die Verwendung seines Fotos und einer ihm zugeschriebenen Äußerung“ vor. Rösler werde „für eine falsche Sache instrumentalisiert. Das werden wir nicht dulden“, zitierte „Focus“ den Sprecher des Gesundheitsministeriums. 

In den vergangenen Jahren hatte Kusch in mehreren Fällen gegen Zahlung von mehreren tausend Euro Sterbewillige betreut. Das Hamburger Amtsgericht untersagte es ihm schließlich, Sterbehilfe zu leisten.

In dem neuen Verein soll die umstrittene Suizidbegleitung abgesehen von einem Mitgliedsbeitrag kostenlos sein. Wegen des „Verdachts der Förderung von Selbsttötung“ lehnte das Hamburger Gericht eine Eintragung ins Vereinsregister ab. Kusch wich daraufhin in einen Vorort der Hansestadt aus.

Der Vorstand der Deutsche Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, begrüßte das geplante Vorgehen gegen Kusch. Doch eine presserechtliche Auseinandersetzung werde den Sterbehelfer nicht stoppen, erklärte er am Sonntag in Berlin.

„Solange unsere Strafverfolgungsbehörden bloß mit Pappschwertern ausgerüstet sind, kann einem menschenverachtenden Tötungshelfer wie Kusch niemals das Handwerk gelegt werden.“ Brysch forderte Bundesgesundheitsminister Rösler auf, „in der FDP die Meinungsführerschaft für eine Änderung des Strafrechts zu übernehmen“. Darum komme man nicht herum. © kna/aerzteblatt.de

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waldi
am Montag, 1. Februar 2010, 16:46

Rösler geht gegenSterbehelfer Kusch vor

Ich stehe auf der Seite von Kusch! M e i n Leben ist m e i n Leben, und ich habe das Recht, dieses zu beenden, wenn und wann ich es will!! Ich bin dankbar, daß dann jemand an meiner Seite ist, der mich begleitet. Ich bin ein freier Bürger und bin verwundert, daß der Staat die Hand auf mein Leben legt, o hn e eine Begründung geschweige denn ein Recht d
advokatus diaboli
am Montag, 1. Februar 2010, 15:52

"Nebenkriegsschauplatz"

Nun – ob dem so ist oder war, soll diesseits nicht bewertet werden und es dürfte wohl ganz entscheidend darauf ankommen, ob und inwieweit sich der Minister bereits zu Fragen des ärztlich assistierten Suizids geäußert hat.
Hier hat Roger Kusch „Beweis angetreten“ und auf einen am 29.11.05 erschienen Artikel in der TAZ unter dem Tenor "Liberale empfangen 'Dignitas´-Chef" verwiesen. Vgl. dazu im Übrigen die Frankfurter Rundschau vom gleichen Tage.

Dass nunmehr offensichtlich Philipp Rösler einen Meinungswandel vollzogen hat, ist legitim. Zumindest spricht er sich deutlich gegen die aktive Sterbehilfe aus.
Ob hiermit zugleich aber eine Absage an die Möglichkeit zur ärztlichen Suizidbeihilfe verbunden ist, bleibt nach wie vor eine offene Frage, zumal es unbestritten sein dürfte, dass auch die Palliativmedizin an Grenzen stößt!

Ungeachtet dessen bleibt es aber dem Minister unbenommen, seine ureigene Gewissensentscheidung zu treffen, auch wenn diesbezüglich ein Teil der Ärzteschaft und der Bevölkerung durchaus in Grenzen eine Sterbehilfe befürworten. Die Gewissensentscheidung eines Ministers wiegt nun allerdings nicht schwer, als die einer anderen Person und insofern sollte eine aufrichtige Debatte in unserer Gesellschaft geführt werden, als sich auf „Nebenkriegsschauplätzen“ zu bewegen.

Sofern im Übrigen Zweifel an der Kernaussage gehegt werden, darf hier auf eine Pressemitteilung des HVD – patientenverfügung.de v. 28.11.05 unter dem Link >>> http://www.patientenverfuegung.de/node/3773 <<< (html) verwiesen werden.

Dass nunmehr der Minister seine Auffassung geändert haben dürfte, ändert wohl nichts an seiner ehemaligen Aussage.
Sofern also im Diskurs hieran erinnert wird, ggf. auch unter Beifügung eines Fotos, erscheint mir denn auch nicht als so großes Problem, mit dem in der Folge die Gerichte zu beschäftigen sind, mal ganz abgesehen davon, dass Herr Rösler eine Person der Gegenwartsgeschichte ist und im Übrigen sein Bildnis dreifach unter seiner Homepage >>> http://www.philipp-roesler.de/ unter der Rubrik Medien / Pressefotos eingestellt ist.

Sei es drum – in der Sache selbst wird freilich die Debatte weiterzuführen sein und da erscheint mir persönlich doch der Kommentar im o.a. BLOG des Ärzteblatts ein wenig verfrüht zu sein, wonach man/frau „also zuversichtlich sein (kann), dass Regierung und Bundesärztekammer sich für einen Ausbau der Palliativmedizin einsetzen werden und dass auch künftig Bestrebungen, die sich für eine Lockerung des Verbots der aktiven Sterbehilfe einsetzen, nicht mit offizieller Unterstützung von Ärzteschaft und Politik rechnen können.“

Dass die Palliativmedizin weiter ausgebaut gehört, ist ohne Frage eine berechtigte Forderung, wenngleich diese eben nicht in Grenzfällen eine ärztliche Suizidbegleitung ausschließt!

Gleichwohl werden allerdings auch Politiker – gleich im welchem Amt – nicht umhinkommen, die Gewissensentscheidung der Ärzte aber eben auch das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Patienten zu respektieren. Persönliche Nähe oder Erfahrungen mit kirchlichen Einrichtungen vermögen hieran ebenso wenig etwas zu ändern wie das christliche Menschenbild, das eben nur ein „Bild“ unter vielen ist. Abgeordnete haben sich diesbezüglich zu bescheiden und sind in erster Linie an den Grundsatz der religiösen Neutralität zu halten.

Ob das Vorgehen des Ministers zu begrüßen ist, wie der Geschäftsführer einer namhaften Patientenschutzorganisation verlautbaren lässt, will ich hier nicht entscheiden, wenngleich doch ein gewisses Unbehagen sich bei der Vorstellung einschleicht, ggf. als Befürworter der ärztlichen Assistenz beim Suizid künftig nicht mehr "berichten zu dürfen", denn es geht ja nicht nur um das Bildnis, sondern auch um eine ehemals getätigte Aussage.
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