Schweinegrippe: Länder zahlen 8,33 Euro für jede nicht verwendete Impfdosis
Dienstag, 2. Februar 2010
dpa
Berlin – Die Mitglieder der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut seien bei ihrer Impfempfehlung für die Neue Influenza A nicht durch finanzielle Zuwendungen aus der Pharmaindustrie beeinflusst worden.
Das erklärte die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drucksachen-Nummer 17/328). „Mitglieder der STIKO, bei denen die Besorgnis der Befangenheit aufgrund von teilweise durch Impfstoffhersteller finanzierte Vorhaben zur Neuen Influenza A bestand, haben an der Impfempfehlung gegen die Neue Influenza A nicht mitgewirkt“, heißt es in dem Dokument.
Auch lägen keine Erkenntnisse über eine mögliche Beeinflussung der WHO-Entscheidung durch die Pharmaindustrie vor, die zu einer Anhebung der Pandemie-Warnstufe von 5 auf 6 im Juni 2009 geführt hätte.
Insgesamt müssen die Bundesländer für jede nicht verwendete Impfdose 8,33 Euro an den Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) bezahlen. Der Betrag setzt sich aus einem Euro für das Antigen, sechs Euro für das Adjuvans und 1,33 Euro für die Mehrwertsteuer zusammen.
Die ursprünglich bestellte Menge von 50 Millionen Dosen wurde bei einem Gespräch zwischen einzelnen Bundesländern und GSK auf 34 Millionen Dosen reduziert. GSK erhalte somit einen Kaufpreis von 283,22 Millionen Euro.
Zugleich machte die Regierung deutlich, dass der Bund der Forderung der Länder nicht nachkommen werde, das wirtschaftliche Risiko in Bezug auf nicht genutzte Impfdosen zu tragen. „Die Sicherstellung einer ausreichenden Verfügbarkeit von Impfstoff in einer Influenza-Pandemie ist eine Aufgabe der Länder“, heißt es in der Antwort.
Für die Erfüllung ihrer Aufgaben trügen die Länder die entstehenden Ausgaben und damit auch das wirtschaftliche Risiko, dass nicht sämtliche Dosen verimpft und über die Krankenversicherungen refinanziert würden.
Die Bundesregierung wies darauf hin, dass die Länder wegen eines befürchteten möglichen Lieferausfalls mit zwei Herstellern Lieferverträge abgeschlossen habe: GSK und Novartis. Da sich die Bevölkerung nur zurückhaltend habe impfen lassen, habe der Vertrag mit Novartis jedoch nicht ausgelöst werden müssen.
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