Gemünden – Nach dem Tod einer 31 Jahre alten Patientin im Karlstadter Main-Spessart-Klinikum sind am Mittwoch drei Ärzte zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt worden. Wie ein Sprecher des Amtsgerichts im unterfränkischen Gemünden sagte, erhielten der damals diensthabende Gynäkologe Hartmut D. sowie der Assistenzarzt Andreas S. wegen fahrlässiger Tötung acht Monate auf Bewährung, der Anästhesist Christian B. muss 9.000 Euro Geldstrafe zahlen. Das Ärzte-Trio hatte zuvor die Verantwortung für den tödlichen Zwischenfall übernommen.
Der nicht gynäkologisch ausgebildete Assistenzarzt soll dann die lebensbedrohliche Lage der Frau verkannt haben, obgleich diese laut Staatsanwaltschaft zu dem Zeitpunkt auch ohne fachmedizinische Kenntnisse erkennbar war.
Schließlich hat später laut den Ermittlungen der von dem Assistenzarzt hinzugezogene Anästhesist Christian B. per telefonischer Ferndiagnose entgegen den Bedenken einer Krankenschwester die Gabe eines Medikamentes veranlasst, was zu Krampfanfällen führte. Die Frau verblutete schließlich am frühen Morgen. Dies war laut Staatsanwaltschaft vorhersehbar und vermeidbar.
Die Patientin wäre nach Überzeugung der Anklage mit „an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht gestorben, wenn der Assistenzarzt in dieser Situation einen Facharzt hinzugezogen hätte.
Dies bestätigte der medizinische Gutachter Marc Sütterlin, der von klaren ärztlichen Behandlungsfehlern sprach. Die Mediziner, speziell der Gynäkologe und der Assistenzarzt, hätten falsch gehandelt oder sich nicht ausreichend gekümmert. Der bei der Frau vorliegende sogenannte Volumenmangelschock sei aus der Notfallmedizin bekannt. „Dies ist schlichtweg nicht erkannt worden“, monierte Sütterlin.
Er gab auch der Klinikverwaltung eine Mitschuld, weil sie den fachübergreifenden Dienst toleriert habe. „Es ist eine unvorstellbare Situation, dass man als junger Arzt für drei Fachgebiete gleichzeitig zuständig ist“, kritisierte er. Fehler warf er auch den Schwestern und Hebammen vor, weil sie in Anbetracht der kritischen Situation notfalls auch unter Umgehung des diensthabenden Mediziners einen Facharzt hätten informieren müssen.
Der Gynäkologe Hartmut D. sagte, er bedauere zutiefst den tragischen Tod der Frau. „Um der Familie weiteres Leid zu ersparen, stimme ich der Klageschrift zu“, fügte er an und räumte Versäumnisse ein, die zum Tod der Patientin geführt haben. Ähnlich äußerten sich seine beiden Kollegen.
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