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Ärzteschaft

Basistarif: Einigung mit Honorarverlusten

Montag, 15. Februar 2010

Berlin – Für privat Krankenversicherte, die nach dem Basistarif abgesichert sind, erhalten Ärztinnen und Ärzte vom1. April 2010 an weniger Geld als bisher. Laborleistungen werden demnach mit dem 0,9-fachen des Gebührensatzes der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vergütet, Leistungen der Abschnitte A, E und O mit dem 1,0-fachen, alle übrigen Leistungen mit dem 1,2-fachen Steigerungssatz.
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Bisher lag die Spanne gemäß den Vorgaben in § 75 Absatz 3a SGB V zwischen 1,38 und 1,8. Um einer Schlichtung zuvorzukommen, einigten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) im Einvernehmen mit den Beihilfeträgern auf diesen Kompromiss.

Dem Vernehmen nach sind beide Seiten mit dem Ergebnis zufrieden. Die KBV wehrte erfolgreich ab, die Vergütungsvorgaben für ärztliche Leistungen im Basistarif in weiten Bereichen auf den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) umzustellen, der für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt.

Damit ist eine formale Vereinheitlichung der beiden Gebührenordnungen erst einmal vom Tisch. Die Honorarverluste sind überschaubar, da bislang noch nicht einmal 15.000 Privatversicherte den Basistarif gewählt haben.

Um Werbestrategien der PKV für diesen Tarif zuvorzukommen, sieht die Einigung zudem vor, dass der Vertrag umgehend gekündigt werden kann, falls mehr als 100.000 Versicherte den Basistarif gewählt haben. Ansonsten gilt die Vereinbarung zunächst bis 31. Dezember 2012.

Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung vom März 2007 wurden Unternehmen der privaten Krankenversicherung verpflichtet, von Januar 2009 an einen branchenweit einheitlichen PKV-Basistarif anzubieten. Die Vertragsleistungen sollten in Art, Umfang und Höhe denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Einzelheiten zur Vergütung legte der Gesetzgeber ebenfalls fest.

Verhandlungen zwischen PKV und KBV mit dem Ziel, die vorgegebenen Steigerungssätze abzulösen, scheiterten bislang. Deshalb rief die PKV Ende 2009 das Schiedsamt an. © Rie/aerzteblatt.de

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adonis
am Mittwoch, 17. Februar 2010, 11:15

@zweistein

Möglich. Bedeutet aber dann mit grosser Sicherheit, dass der Privatarzt den Patienten aufklären muss, dass er sich bei einem niedergelassenen KV Arzt billiger behandeln lassen kann. Ansonsten wird es wohl STreitereien geben.
Die grosse Gefahr ist doch aber, dass es nun einen Billigtarif gibt und die Privatärzte wohl kaum erklären können, warum sie wesentlich teurer arbeiten. Der nächste Schritt ist dann, dass die GOÄ dem EBM mit seinen Centbeträgen angepasst wird. In jedem Fall wäre die deutsche Ärzteschaft bestens bedient jetzt auf die Barrikaden zu gehen.
Dass die KV dies wiedermal als Sieg verkauft ist symptomatisch. Man hat schon in den 90zigern angeblich grösseres ûbel verhindert. Mit desaströsem Erfolg. Auch die GOÄ von 1996 war letztlich ein Fehlschlag und eine massive Verschlechterung gegenüber der von 1988.
Mir kann es Wurst sein, da ich meine Konsequenzen gezogen haben. Es tut mir aber leid für die Kollegen, die mit grosser Kompetenz Tag für Tag sich um ihre Patienten aufopfern und dann am Ende nicht adäquat entlohnt werden. ( Und Bescheissereien sind keine Lösung)
zweistein
am Mittwoch, 17. Februar 2010, 10:25

@adonis

Nun irren Sie sich. Ein versicherter im Basistarif hat keinen Anspruch auf einen Behandlung durch einen Privatarzt. Nur der zugelassene Kassenarzt muss sich an die Vereinbarung halten.
adonis
am Mittwoch, 17. Februar 2010, 09:28

@Bretscher

Da irren sie sich aber gewaltig. Auch als Privatarzt sind Sie an die Vereinbarung gebunden. Ob Sie den Patienten jedoch behandeln, ist natürlich Ihre Sache. Aber ich denke Sie werden eine Menge Ärger bekommen, wenn Sie ihm dem Faktor 2,3 oder höher aufdrücken.
Und so oder so: Es ist eine Sauerei!!!
Bretscher
am Dienstag, 16. Februar 2010, 21:26

Die Sondervereinbarung

der KVB mit der PVK mag für niedergelassen Ärzte im Bereich der KV verbindich sein, für Krankenhausärzte und private Praxen hat sie wohl keine Bedeutung. Deshalb werden Privatversicherer wohl versuchen, so auch in die Sprechstunden der Kliniken und eventuell noch in den stationären Bereich zu infiltrieren.
Bretscher
am Dienstag, 16. Februar 2010, 21:25

Die Sondervereinbarung

der KVB mit der PVK mag für niedergelassen Ärzte im Bereich der KV verbindich sein, für Krankenhausärzte und private Praxen hat sie wohl keine Bedeutung. Deshalb werden Privatversicherer wohl versuchen, so auch in die Sprechstunden der Kliniken und eventuell noch in den stationären Bereich zu infiltrieren.
adonis
am Dienstag, 16. Februar 2010, 15:36

Museumsreife GOÄ

und wenn ich mich nicht ganz irre, ist die GOÄ auch noch von 1996. Damit hätte sie einen Platz auf der Museuminsel in Berlin in der Abteilung prähistorische Geschichte verdient.
Ach wie wäre es schön,wenn man seine Brötchen noch zum Preis von 1996 kaufen könnte.
adonis
am Dienstag, 16. Februar 2010, 09:19

Auch dies ist wieder ein Beispiel dafür,

dass man sich nicht mehr niederlassen sollte. Und jeder der es heute noch tut, dem ist einfach nicht zu helfen. Es ist schon eine grosse Verlogenheit, die hinter diesem steht. Sowohl bei den Ärztefunktionären, die sich wiedermal über den Tisch haben ziehen lassen und auch bei den Trägern, die dem doofen Niedergelassenen wiedermal alles aufgedrückt haben. Ich bin froh vor 5 Jahren diesen Unsinn beendet zu haben und jede dieser Meldungen bestärken mich darin die richtige Entscheidung getroffen zu haben.
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