München – Ein transparentes, bundeseinheitliches Vorgehen der Kassen bei der Therapie der altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) haben die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Retinologische Gesellschaft (RG) gefordert. Arzneimittelrechtlich zugelassen für die Behandlung ist im Augenblick das Medikament Lucentis®, während das für die Behandlung der AMD nicht zugelassene Avastin® off-label eingesetzt wird.
Mit dem für die AMD-Therapie entwickelten Lucentis® und dem ursprünglich gegen Darmkrebs entwickelten Avastin® stehen heute zwei wirksame Medikamente zur Verfügung. Deren jeweilige Wirkstoffe – Ranibizumab und Bevacizumab – sind chemisch eng verwandt, ihre Wirkweisen ähnlich: In den Augapfel eingebracht hemmen sie einen Botenstoff, der bei der Erkrankung eine wesentliche Rolle spielt: den sogenannten Vascular Endothelial Growth Factor (VEGF). Unbehandelt führt die vermehrte Bildung von VEGF dazu, dass undichte Blutgefäße in die Netzhaut einwachsen und die Sehzellen zerstören.
Ranibizumab und Bevacizumab halten den Verlust der Sehkraft bei der Mehrzahl der Patienten mit feuchter AMD wirksam auf, erläutern DOG und RG in einer Stellungnahme. „Bei etwa einem Drittel der Patienten kommt es sogar zu einer Verbesserung“, sagt Peter Wiedemann, Vizepräsident der DOG und Direktor der Augenklinik am Universitätsklinikum Leipzig.
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