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Arbeitsministerium erstellt Katalog für Hartz-IV-Härtefälle

Mittwoch, 17. Februar 2010

Berlin – Eine Woche nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Sätzen hat das Bundesarbeitsministerium einen Katalog mit Zusatzleistungen für Härtefälle erarbeitet. Mit solchen Hilfen können demnach chronisch Kranke, Rollstuhlfahrer und geschiedene Paare mit Kindern rechnen, wie das Ministerium am Dienstag in Berlin mitteilte. Sozialverbände forderten eine großzügigere Regelung.  

Das Verfassungsgericht hatte der Bundesregierung in seinem Urteil vom 9. Februar die Neuregelung der Härtefälle aufgetragen, ebenso wie generell eine Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze bis zum Jahresende.

Die nun erarbeitete Liste von Arbeitsministerium und Bundesagentur für Arbeit (BA) zu den Härtefällen ist eng umgrenzt: Nicht verschreibungspflichtige Medikamente für chronisch Kranke fallen in Ausnahmefällen darunter, etwa Salben für Menschen mit Hautkrankheiten wie Neurodermitis oder Hygieneartikel für Aidskranke. Außerdem sind Putz- und Haushaltshilfen für Rollstuhlfahrer vorgesehen.

Übernommen werden sollen auch regelmäßige Fahrt- oder Übernachtungskosten, damit Kinder getrennt lebender Paare ihre Eltern besuchen können. Kosten für Nachhilfeunterricht sollen nur in Einzelfällen übernommen werden, etwa bei einer längeren Krankheit des Kindes.  

Ausdrücklich verwies das Ministerium darauf, dass die Liste noch nicht endgültig sei. Doch geht diese Geschäftsanweisung nun direkt an die Jobcenter, damit vor Ort den Bedürftigen solche Zusatzhilfen rasch gewährt werden können.

Ausgenommen aus der Regelung sind explizit Kosten für Waschmaschinen, Brillen, Zahnersatz, orthopädische Schuhe, Übergrößen-Kleidung oder die Praxisgebühr. Diese müssen weiter aus dem Hartz-IV-Regelsatz von 359 Euro bezahlt werden.  

Bei der BA gingen bereits zahlreiche Anträge auf Zusatzhilfen ein. „Wir werden in den Jobcentern nach dem Hartz-IV-Urteil mit Anträgen auf besondere Leistungen überhäuft“, sagte BA-Vorstandsvize Heinrich Alt der „Bild“-Zeitung.

Bei einem Großteil handle es sich jedoch nicht um „besondere Härtefälle“. Die BA hatte einen Vorschlag für die Härtefall-Liste gemacht, die nun mit dem Ministerium von Ressortchefin Ursula von der Leyen (CDU) abgestimmt wurde. 

Der Sprecher des Sozialverbandes VdK, Michael Pausder, forderte eine Ausweitung des Härtefall-Begriffs. Auch der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, warnte vor einem zu restriktiven Vorgehen bei der Definition von Härtefällen. „Das Leben birgt oft Härten, die man sich gar nicht vorstellen kann“, sagte er. Beide Verbände forderten zudem die Wiedereinführung der Leistungen für einmalige Anschaffungen wie Waschmaschinen, Kühlschränke oder Herde. © afp/aerzteblatt.de

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