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| Roger Kusch /dpa |
Laut eigenen Angaben kooperiert Kusch mit Ärzten, die Sterbewilligen Rezepte für tödlich wirkende Medikamente ausstellen und anonym bleiben wollen. Zu dem Vorwurf, solche Mediziner verstießen gegen die Ethik ihres Berufsstandes, erklärte Kusch, die Bundesärztekammer habe das Standesrecht beim Thema Sterbehilfe ohne jede demokratische Legitimation aufgestellt. Er hoffe, dass die Justiz dieses Recht einmal für nichtig erklären werde.
In den vergangenen Jahren hatte Kusch in mehreren Fällen gegen Zahlung von mehreren tausend Euro Menschen bei der Selbsttötung geholfen. Das Hamburger Amtsgericht untersagte es ihm schließlich, Sterbehilfe zu leisten.
In dem neuen Verein soll die umstrittene Suizidbegleitung abgesehen von einem Mitgliedsbeitrag kostenlos sein. Wegen des „Verdachts der Förderung von Selbsttötung“ lehnte das Hamburger Gericht eine Eintragung ins Vereinsregister ab. Kusch wich daraufhin in einen Vorort der Hansestadt aus.
Die Vorsitzende des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV), Birgit Weihrauch, forderte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zum Handeln auf. „Wir brauchen eine klare Rechtslage, um in Deutschland die Beihilfe zur Selbsttötung in organisierter und gewerblicher Form unterbinden zu können“, sagte Weihrauch am Sonntag.
aerzteblatt.de |
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