Berlin – Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) will die Publikationsflut in der Wissenschaft eindämmen. Dazu stellte sie heute neue Regelungen für Publikationsangaben in Förderanträgen und Abschlussberichten vor, die vom 1. Juli dieses Jahres an gelten.
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Die neuen Regelungen betreffen die Literaturangaben zum wissenschaftlichen Lebenslauf des sowie die Literaturangaben, die einen direkten Bezug zum beantragten oder bearbeiteten Forschungsprojekt haben.
Im Kern sehen sie vor, dass Wissenschaftler in ihren Anträgen und Berichten an die DFG künftig statt beliebig vieler Veröffentlichungen nur noch wenige, besonders aussagekräftige Publikationen als Referenz nennen dürfen. So will die zentrale Forschungsförderorganisation die Bedeutung von Publikationsverzeichnissen und numerischen Indikatoren verringern.
Zugleich soll die eigentliche Beschreibung des Forschungsprojekts mehr Gewicht erhalten. „Damit wollen wir zeigen: Es sind die Inhalte, auf die es uns bei der Bewertung und Förderung von Wissenschaft ankommt", sagte DFG-Präsident Matthias Kleiner bei der Präsentation der Regelungen in Berlin.
Bei ihrem wissenschaftlichen Lebenslauf dürfen Antragsteller künftig insgesamt maximal fünf Veröffentlichungen, bei Publikationen mit direktem Bezug zum jeweiligen Projekt pro Jahr der Förderperiode zwei Veröffentlichungen anführen. Im Gegenzug erhält der eigentliche Hauptteil des Antrags wieder mehr Gewicht. Er soll zur eigentlichen Grundlage für die Begutachtung und Bewertung des Forschungsprojekts werden.
Mit diesen Regelungen will die DFG der seit Jahren steigenden Bedeutung quantitativer Faktoren im Zusammenhang mit wissenschaftlichen Publikationen entgegenwirken. „Oft lautet die erste Frage eben nicht mehr, was jemand erforscht hat, sondern wo und wie viel er publiziert hat“, erklärt Kleiner.
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