Chondrozyten-Implantation keine Kassenleistung mehr
Donnerstag, 25. Februar 2010
Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die autologe Chondrozyten-Implantation (ACI) zur Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk im Krankenhaus nicht mehr übernimmt.
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert diesen Beschluss als „Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin“. Während Privatpatienten weiterhin von der Methode profitierten, stehe GKV-Versicherten eine wichtige Therapiealternative nicht mehr zur Verfügung.
„Werden innovative Verfahren im Krankenhausbereich bereits ausgeschlossen, bevor sich diese bewähren konnten, besteht die Gefahr, dass der medizinische Fortschritt in Deutschland aufgehalten und schwer erkrankten gesetzlich Versicherten eine Teilhabe an Innovationen verwehrt wird“, warnt die DKG.
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