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Chondrozyten-Implantation keine Kassenleistung mehr

Donnerstag, 25. Februar 2010

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die autologe Chondrozyten-Implantation (ACI) zur Behandlung von Knorpelschäden am Sprunggelenk im Krankenhaus nicht mehr übernimmt.

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert diesen Beschluss als „Schritt in die Zwei-Klassen-Medizin“. Während Privatpatienten weiterhin von der Methode profitierten, stehe GKV-Versicherten eine wichtige Therapiealternative nicht mehr zur Verfügung.

„Werden innovative Verfahren im Krankenhausbereich bereits ausgeschlossen, bevor sich diese bewähren konnten, besteht die Gefahr, dass der medizinische Fortschritt in Deutschland aufgehalten und schwer erkrankten gesetzlich Versicherten eine Teilhabe an Innovationen verwehrt wird“, warnt die DKG.

Bei der ACI werden körpereigene Knorpelzellen im Labor vermehrt und anschließend zur Auffüllung des Knorpelschadens verwendet. Dabei soll Ersatz-Knorpelgewebe entstehen, das dem ursprünglichen Knorpel sehr nahe kommen soll. Laut DKG kann die Methode helfen, eine Gelenkversteifung oder einen Gelenkersatz zu vermeiden oder zumindest zu verschieben. © hil/aerzteblatt.de

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