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Ärzteschaft

KV Nordrhein will gegen ungerechte Honorarverteilung vorgehen

Montag, 8. März 2010

Düsseldorf – Die jüngste Honorarreform benachteiligt die Vertragsärztinnen und –ärzte in der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein „in eklatanter Weise“. Diese Auffassung vertrat KV-Vorstand Bernhard Brautmeier am Samstag vor der Vertreterversammlung in Düsseldorf. „Wir wollen keine Neiddebatte ins Leben rufen“, sagte Brautmeier. „Aber wir sind ungerecht behandelt worden.“

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Der neue Verteilungsmechanismus habe dazu geführt, dass die KVen mit ohnehin höheren Umsätzen jetzt auch noch höhere Steigerungsraten verzeichnen könnten. So lag beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern der jährliche Umsatz je Arzt vor der Reform bei 225.500 Euro, jetzt betrage er 260.800 Euro (+ 15,6 Prozent).

In Nordrhein dagegen setzten die Ärzte vor der Reform durchschnittlich 181.000 Euro um, während es jetzt 188.600 Euro seien (+ 4,2 Prozent). Mit einem Fallwert von 31,77 Euro gehörten die Hausärzte in Nordrhein im bundesweiten Vergleich zu den Schlusslichtern. Dasselbe gelte für die Augenärzte, die sich mit 17,37 Euro begnügen müssten, während in Baden-Württemberg 22,41 Euro und in Hamburg 23,21 Euro gezahlt würden.

Das Dilemma in Nordrhein: Basis für die Berechnung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung nach der Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) waren die abgerechneten Leistungen des Jahres 2007. Die Leistungsmenge war in der KV Nordrhein streng begrenzt, dafür gab es einen relativ hohen Punktwert.

„Menge mal Preis gleich Honorar. Jetzt stehen die KVen besser da, die höhere Fallzahlen hatten“, kommentierte KV Vorstand Peter Potthoff. Ein Korrekturfaktor, wie ihn die KV Nordrhein von Anfang an verlangt hatte, wurde im Bewertungsausschuss nicht beschlossen, obwohl sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung dafür stark gemacht hatte.

Zurzeit lässt die KV Nordrhein nach Angaben ihres Vorstands Brautmeier prüfen, ob sie gegen die geltende Honorarverteilung juristisch vorgehen kann. Vertreter der KV Nordrhein und der KV Westfalen-Lippe haben außerdem am Montag gemeinsam mit dem nordrheinwestfälischen Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler vorgesprochen, um auf die Honorarmisere aufmerksam zu machen. © HK/aerzteblatt.de

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Thelber
am Dienstag, 9. März 2010, 11:36

Erneut werden Äpfel mit Birnen, diese wiederum mit Pfirsichen verglichen ....

Dieser Artikel ist unseriös. Sie vergleichen Apfel, Birnen und Pfirsiche mit einander. Dabei suchen Sie sich - so vermute ich einmal - aus allen Zahlen das zusammen, was sich für Sie (hier für die KV Nordrhein) als besonders vorteilhaft darstellt. Was hat das durchschnittliche Einkommen eines Arztes im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern mit dem Fallwert eines Augenarztes in Baden-Württemberg zu tun ?

Sie können doch nicht das durchschnittliche Arzteinkommen
mit dem Fallwert der Hausärzte oder Augenärzte in Relation setzen !!

Ich bitte um eine seriöse Darstellung !! Also bitte eine Tabelle, in der die Fallwerte der verschiedenen Fachärzte senkrecht mit den verschiedenen Bundesländern waagerecht dargestellt werden. Von mir aus auch gerne umgekehrt. Aber keine Rosinenpickerei wie hier !!

Nur zur Klarstellung: Ich denke durchaus, dass es in der BRD ungerechte Honorarverwerfungen gibt. Bitte schauen Sie dann aber bitte auch einmal darauf, wie sich die Arztdichte je 1000 Einwohner in Großstädten mit ihrer näheren Umgebung und in ländlichen Bereichen darstellt !!

Ein Landarzt (und meines Wissens ist Mecklenburg-Vorpommern ein Land mit vielen Landärzten) mit hoher Patientenzahl und Beanspruchung darf meines Erachtens durchaus ein höheres Einkommen haben als ein Stadtarzt (z.B. in Nordrhein), der die halbe Anzahl an Patienten versorgt. Der Landarzt schafft das nämlich nur mit vielen Mitarbeiter(inne)n und viel Delegation. Die Verantwortung muss er dennoch tragen !!
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