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Bundesversicherungsamt hat keine Kartell-Bedenken bei Zusatzbeiträgen

Montag, 8. März 2010

Bonn – Das Bundesversicherungsamt hält die gemeinsame Ankündigung von Zusatzbeiträgen bei mehreren Krankenkassen für unbedenklich. Die Behörde teilte am Montag in Bonn mit, sie teile die Vorbehalte von Kartellwächtern gegenüber diesem Vorgehen nicht.

Ende Januar hatten mehrere gesetzliche Kassen bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben. Das Bundeskartellamt äußerte Zweifel an der gemeinschaftlichen Aktion und stellte in Aussicht zu prüfen, ob es verbotene Absprachen zulasten der Verbraucher gegeben habe.

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Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) hatte eine strenge Prüfung der Zusatzbeiträge angekündigt. Die Behörde kam nun zu dem Schluss, die Vorgehensweise der Kassen sei „nicht rechtswidrig“. Die gemeinsame Verkündung sei „unbedenklich“.

Die Krankenkassen seien „ungeachtet des Mitgliederwettbewerbs gesetzlich ausdrücklich zur Zusammenarbeit angehalten“. Angesichts der angespannten Finanzsituation der Kassen sei die Erhebung von Zusatzbeiträgen „unverzichtbar“. Ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt seien, werde von der zuständigen Aufsichtsbehörde geprüft.

Die Ersatzkassen begrüßten ausdrücklich die Einschätzung des BVA. „Damit wird klargestellt, dass die Kassen nur Recht und Gesetz umsetzen, wenn sie die Erhebung eines Zusatzbeitrages für notwendig erachten und einen entsprechenden Beschluss fassen“, sagte der Vorstandvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast in Berlin.

Bei regionalen Krankenkassen liegt die Aufsicht im jeweiligen Land, bei den bundesweit tätigen Kassen ist das BVA zuständig. Die Zusatzbeiträge müssen dort genehmigt werden. Ein Sprecher des BVA sagte, bei der Behörde seien bislang zwölf Anträge für Zusatzbeiträge eingegangen - unter anderem von mehreren Betriebskrankenkassen, der KKH Allianz und einer der größten gesetzlichen Kassen in Deutschland, der DAK. Elf Anträge seien genehmigt worden. Der zwölfte Antrag werde noch bearbeitet. © ddp/aerzteblatt.de

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